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Ist die Einspeisevergütung auch bei Einspeisepunkten von privaten Netzbetreibern gültig?

Gilt die gestzlich festgelegte Einspeisevergütung für eine PV-Anlage auch, wenn diese nicht direkt an das öffentliche Netz angeschlossen ist, sondern über einen Einspeisepunkt, welcher von einem privaten Netzbetreiber (ehemaliges Industrienetz) betrieben wird? Der Betreiber der Anlage ist NICHT der Netzeigentümer.
Wenn ja, wer zahlt dann die Vergütung? Der private Netzbetreiber, oder der Betreiber des nachgelagerten öffentlichen Netzes?
Ist so ein Fall im EEG geregelt?

Herr R. bei Erlangen, 01.02.2017

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