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Gewährleistung für neue Pelletheizung

Aus energetischen Gründen planen wir den Umbau resp. Austausch der alten Öl-Heizung durch eine neue Pellet-Heizung mit Zubehör und Pelletlager, inkl. neuer Warmwasserbereitung (das Objekt befindet sich in Deutschland).

Unsere Frage: Die neue Pellet-Heizung ist nach Einbau ein fester Bestandteil des Hauses. Wie lange muss durch den Installateur
die Gewährleistung - nach BGB - gewährleisten? Denke 5 Jahre, ist das richtig?

Ich würde mich freuen baldmöglichst von Ihnen zu hören.

Herr K. 05.05.2021

Pelletheizung

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