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Tausch der Heizung ohne Genehmigung der Eigentümergemeinschaft

Ich habe in meiner ETW im Rahmen der Badsanierung einen alten Heizkörper der unter der Badewanne installiert war entfernen lassen und heize seitdem das Bad nach Bedarf über den elektrischen Handtuchtrockner. Zudem habe ich die Badewanne gegen eine Dusche umbauen lassen. Der alte "Unterbauheizkörper" ohne Ableseeinrichtung mußte also raus. Mir wird nun vom Verwalter ein Verstoß vorgeworfen, weil ich diesen Tausch der Heizung ohne Genehmigung der Eigentümergemeinschaft beauftragt hatte. Ich sehe im Tausch dieses einzelnen Heizkörpers, der zudem technisch vollkommen veraltet war, keinen Eingriff in die Heizungsanlage als vorliegend an. Ich sehe darin keinen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum als vorliegend an.

Herr R. 19.02.2021

Heizkörper

Guten Tag,
da liegen Sie leider völlig falsch. Der installierte Heizkörper gehört in die Masse der Eigentümer und hatte ein geeignetes Messgerät zur Erfassung des Verbrauchs. Sie hätten sich vorher informieren müssen und ihr Vorhaben absprechen müssen. Warum sprechen Sie nicht vorher mit ihrem Verwalter!!

5 Hilfreiche Antwort

Man sollte solche Wohnungen in derartigen Eigentümergemeinschaften gar nicht erst kaufen. Es gibt immer Probleme mit Umbauten und Sanierungen. Das ist kein Einzelfall. Sie sollten genau die Statuten der Gemeinschaft lesen. Da sollte alles aufgeführt sein sein was Sie allein entscheiden können und was gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft entschieden werden muss.

0 Hilfreiche Antwort

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