In diesem Fall würde ich Ihnen raten sich rechtlich beraten zu lassen.
Hilfreiche Antwort
Ich habe folgende Fragen zur Situation Gaszuleitung in einer Reihenhaus-Siedlung, gebaut Mitte 1967 mit insgesamt 7 direkt aneinander gebauten 2-Familienhäusern.
Unser Nachbar (wir sind Eigentümer des 1. Hauses, Nachbar ist Eigentümer des 2. und 4. Hauses) beabsichtigt, jeweils eine Gasheizung einbauen zulassen. Dafür soll eine Gasleitung durch den 3 m breiten Zugangs-und Zufahrtsweg gelegt werden Dieser breite Weg gehört jedem Eigentümer anteilig der jeweiligen Grundstücksbreite. Dem Haus Nr. 7 jedoch nicht, denn dieser Weg endet direkt nach dem Haus Nr. 6. Ein Wegerecht ist nicht im Grundbuch eingetragen, funktioniert jedoch sein 1968 bis heute ohne Probleme. Unser Nachbar verlangt nun von jedem von uns (auch vom Haus Nr. 7???), bei einem Notar seiner Wahl, ein sogenanntes Leitungsrecht im Grundbuch eintragen zu lassen.
a) bin ich bzw. sind alle Eigentümer in diesem Fall zu einer solchen Dienstbarkeit verpflichtet?
b) kann die Gaszuleitung nicht auch direkt vom gegenüberliegenden Grundstück (eine Leitung liegt dort bereits) auf wesentlich kürzerem Weg zu den beiden betreffenden Häusern verlegt werden?? Denn dort liegt bereits nachweislich eine Gaszuleitung bzw. das dortige Mehrfamilienhaus wird mit Gas beheizt!
c) würde grundsätzlich in diesem Fall nicht auch eine entsprechende schuldrechtliche Vereinbarung ausreichen?
Ich bin generell gegen eine Gasleitung und das nur 4 m vor meiner Nase, wie auch generell gegen derartige dingliche Vereinbarungen im Grundbuch! Zumal wir beabsichtigen, unser Haus zu verkaufen und der Käufer von einem solchen Grundbucheintrag nichts wissen will. Für ihn ist dieser Eintrag ein Argument, das Haus nicht kaufen :-(
Gasheizung Gas