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Einblasdämmung im Zweifamilienhaus

In einem Zweifamilienhaus soll eine Einblasdämmung zwischen 1. OG und Speicher gemacht werden. Im Zuge einer Renovierung der Wohnung im OG soll dann auch der Speicher neu gedämmt werden. Die alte Dämmung ist aus dem Jahre 1979 und nicht mehr zeitgemäß. Bei der Decke handelt es sich um eine nichttragende Decke. Der Speicher muss auch nicht begehbar sein. In der Obergeschoß wird eine nichttragende Decke installiert die dann die neue Rigipsdecke tragen soll. Darüber soll nun die Dämmung erfolgen. Wahrscheinlich muss auch die Dampfsperre erneuert werden.

Herr M. bei Rosenheim, 14.10.2019

Dämmung

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