Wieso nicht? Es spricht an sich nichts dagegen. Als Mieter bräuchten Sie dafür eine Erlaubnis des Vermieters bzw. müssten sonst im Falle eines Auszugs diese Löcher auch wieder ausbessern.
Hilfreiche AntwortKatze wühlt Dichtung zwischen Scheibe und Tür raus. Darf man kleine Löcher an den äußeren Rand der Tür bohren, um ein Schutzgitter vor der Scheibe mit Dichtung zu befestigen?
Frau B. bei Grasberg, 08.02.2019Türen