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Kann ein Architekt Kosten für Digitalisierung ansetzen obwohl diese Sonderleistung in der Honorarabrechnung vor Baubeginn nicht vereinbart war

1. Kann ein Architekt Kosten für Digitalisierung ansetzen obwohl diese Sonderleistung in der Honorarabrechnung vor Baubeginn nicht vereinbart war?

Folgende Kosten wurden angesetzt:

-Eingabeplanung/Bestand:25,5 h a 55 € (1402,25 €)
-Raumprogramm/Aufteilung: 15,5 h a 68 €(1054,00 €)
(Summe insgesamt: 2456,25 €).

2. Es handelt sich bei diesem Bauvorhaben um einen einfachen Erweiterungsbau (einer bestehenden Einliegerwohnung mit vorhandenen Plänen) um 1 quadratischen Raum mit ca 26 m²+1 Eingangsbereich mit ca 3 m².

3. Die gesamten Baukosten(alles was den Architekten betrifft:Maurer-Stahlbeton-Glasfronten) betragen 75.000€. Alle weiteren Ausbauarbeiten wurden vom Bauherrn selbst mit diversen Handwerkern geplant.

4. Der Architekt war beauftragt die LP 1-5 durchzuführen. Diese Kosten belaufen sich nach Abzug eines Nachlasses (vom Architekten selbst vorgeschlagen/ehemaliger Tennispartner)von 30 % auf 4.744,74 €.

5. Meine Frage : Sind Digitalisierungskosten bei so einem einfachen privaten Bauvorhaben überhaupt sinnvoll und müssen, wenn ja, diese nicht vorher im der Honorarabrechnung ausdrücklich angegeben werden?

Für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Herr W. 14.05.2018

Architekt

Ihr Architekt hat Ihnen einen extremen Sonderpreis angeboten.
Bei der von Ihnen angegebenen Bausummme handelt es sich nicht um die eigentlich anrechenbaren Kosten. Der Architekt kann hier eigentlich einen Teil der vorhandenen Bausubstanz mit anrechnen. Also so ca. 1/3 der Neubaukosten der vorhandenen Hülle. Weiterhin noch einen Umbauzuschlag.
Die angesetzten Stundenlöhne unterschreiten die Empfehlungen der Kammer weit. Wenn ich hier davon ausgehe das es sich um Werte inkl. MwSt. handelt würde mein Büro, lt. eigener Kostenkontrollsoftware, zu diesen Sätzen draufzahlen. (Die ganzen Steuern, Abgaben, Aufwendungen für EDV und Versicherungen sind immens. Allein schon die Updates für Software kosten jedes Jahr tausende.) Einfach mal überlegen was eine Stunde in der Autowerkstatt kostet.

Wenn ich davon ausgehe das es sich um eine Digitalisierung alter Bestandspläne handelt dann fällt das unter den Begriff Nebenkosten. Diese sind zusätzlich zu vergüten. (Außer Sie haben im Vertrag einen Passus das diese inkludiert oder zu einem festen prozentualem Aufschlag abgegolten werden)

>> Übernehmen Sie die Digitalisierungskosten. Bedanken Sie sich bei Ihrem Tennispartner für das Entgegenkommen und schicken Sie ihm eine Kiste Wein für den nicht verrechneten Aufwand.

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