Am besten mit dem Bezirksschornsteinfegermeister sprechen. Feuerstätten mit BImSchv Stufe 1 sollten Bestandsschutz haben und bis Baujahr 2010 normalerweise bis 31.12.2024 die Erlaubnis für das befeuern haben. Aber wie gesagt, am besten mit dem zuständigen BSM sprechen. An sich muss dieser Ihnen auch eine anstehende Stilllegungspflicht / Austauschpflicht ankündigen.
Hilfreiche Antwort
Mein Kachelofen Baujahr 1996 erfüllt laut Hersteller (Kaschütz „Eurotherm 6 EVS“) die Stufe 1 nach 1. BImSchV, jedoch nicht Stufe 2.
Muss ich diesen trotzdem 2024 austauschen? Aus der Information der HKI werde ich leider nicht ganz schlau.
Danke für die Infos im Voraus.
Kamin / Ofen