Die Heizungsanlage gehört dem Eigentümer.
Die Abnahme muss er bezahlen.
Wer muss die Kosten der Abnahme einer neuen Gastherme durch den Schornsteinfeger übernehmen? Der Eigentümer oder Mieter?
Ich danke für Hilfe!
Gasheizung
Wer muss die Kosten der Abnahme einer neuen Gastherme durch den Schornsteinfeger übernehmen? Der Eigentümer oder Mieter?
Ich danke für Hilfe!
Die Heizungsanlage gehört dem Eigentümer.
Die Abnahme muss er bezahlen.
In der Regel sind die Kosten für den Schornsteinfeger von dem Betreiber der Ablage zu bezahlen, er nutzt diese ja auch.
Ist aber meistens abhängig von dem Mietvertrag.
Aus meiner Sicht muss der Mieter die Kosten tragen.
Um Irrtümer auszuschließen, sollten Sie sich beispielsweise von der Verbraucherzentrale oder einem Mieterschutzbund beraten lassen - Die können Ihnen genau sagen, was Sache ist!
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