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Ist ein Pauschalangebot nur für den Auftragnehmer/Handwerker bindend oder auch für den Auftraggeber?

Wenn der Auftragnehmer/Handwerker wesentlich schneller mit der Arbeit fertig ist, muss der Auftraggeber dennoch den hohen Angebotspreis bezahlen? Hat der Auftraggeber das Recht auf eine aufgeschlüsselte Rechnung (Arbeitszeit etc.), wenn diese im Pauschalangebot nicht ausgewiesen wurde?

Frau B. bei Buxtehude, 23.04.2020

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Stellen Sie sich vor der Handwerker hat sich verschätzt mit dem Aufwand und kommt mit den Stunden die er kalkuliert hat nicht hin. Er sagt deshalb zu Ihnen, dass er eine Nachforderung stellen muß. Würden Sie ihm die zusätzlichen Stunden bezahlen, wenn er Ihnen die Arbeiten pauschal angeboten hat?
Ich denke nein. Warum sollen Sie als Kunde also immer einen Vorteil haben? Sie haben den Preis akzeptiert. Und der Handwerker muß bei einem Pauschalpreis häufig ein hohes Risiko eingehen, weil er bestimmte anfallende Arbeiten, gerade in der Sanierung, nicht vorhersehen kann.
Insofern ist ein Pauschalpreis für den Handwerker ein Risiko dass er abwägen muß. Mal hat er Glück mal hat er Pech.
Ein Angebot mit Einzelpreisen für einzelne Leistungen ist immer reeler für beide Seiten.
Nichtsdesto trotz gibt es immer Ausnahmen.
Der Handwerker hat Ihnen ein pauschales Angebot gemacht. Er hat nicht beschrieben was er als Erfolg schuldet sondern die einzelnen Leistungen beschrieben. Einzelne Leistungen davon hat er jedoch nicht ausgeführt. Zum Beispiel, Farbe komplett abschleifen. Dafür hat er einfach drüber gestrichen.
Er hat also eine beschriebene Leistung nicht erbracht. Die Leistung kann er dann auch nicht berechnen.
Aber woher wissen Sie dass er schneller fertig war? In einem Pauschalangebot sind doch keine Stunden aufgeführt.
Meine Ausführungen natürlich ohne Präjudiz.

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Die Frage muss man nicht verstehen.

Wenn ein Pauschalpreis abgemacht wurde und der Auftraggeber dieses akzeptiert hat und alle Arbeiten erledigt sind, hat er auch diesen Betrah zu bezahlen , egal ob 1 Std oder 20 Std. gearbeitet wurden.

Wenn nach Std angerechnet wird, ist es selbstverständlich das ein Nachweis über die  geleisteten Std erbracht wird.

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