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Fensteraustausch geplant - Fassadenämmung zwingend notwendig?

Folgendes Problem: unsere Eigentümergemeinschaft plante die komplette Erneuerung der Fenster unserer Wohnungen nach über 40 Jahren. Es war eine Zweifachverglasung mit dem vorgegebenen Standards vorgesehen. Fördermittel sind nach unserem Kenntnisstand dabei nicht möglich und würden demzufolge auch nicht beantragt. Eine Erneuerung der Fenster übersteigt 10% der gesamten Fassadenfläche.

Meine Frage: ein Eigentümer machte den Einwand, dass durch die Erneuerung der Fenster es zwingend zu einer Dämmung der gesamten Fassade wegen der 10% Regelung kommen muss, was die Kosten natürlich kräftig in die Höhe treiben würde.

Ist diese Aussage richtig ?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

Herr F. bei Wuppertal, 30.05.2019

Putzarbeiten Fenster Dämmung Energieberater

Durch den Fensteraustausch kommt es nicht zu einer vorgeschriebenen bzw. gesetzlichen Pflicht der Fassadendämmung. Hier muss nur beachtet werden, dass durch den Fenstertausch sich wahrscheinlich der schwächste Taupunktbereich von der "alten" Fensterfläche jetzt zum Mauerwerk ändern wird. D.h. wenn früher der kälteste Punkt Ihrer Fassade das Fenster, die Verglasung oder der Fensteranschuss ans Mauerwerk war, so wird sich dieser aufgrund des besseren U-Wertes des neuen Fensters und des luftdichten Anschlusses ans Mauerwerk, zum schlechteren U-Wert des Mauerwerks verlagern und hier am Taupunkt Feuchte kondensieren, ausfallen und zu Feuchteschäden führen. Das neue, wärmedämmende Fenster wird luftdicht Montiert und beseitigt die vorhandene Zwangsbelüftung durch das alte, undichte Fenster. Durch diese Fensteraustauschmassnahme wird es womöglich zu Feuchteschäden an den Außenwandflächen im Bereich von Außenecken des Gebäudes, im Ixel-Bereich (Wand/Wand/Decke ) der Raumecke der Außenwand, am Rollladenkasten, Fensterbank oder am Bodensockel kommen. Wichtig ist hier, dass sich das Nutzerverhalten ändern muss in Bezug auf Lüftung und Heizung, um die Schwachpunkte des Mauerwerks auszugleichen. Hier muss der Fensterbauer als Fachunternehmer sie entsprechend seiner Beratungspflicht auf das neue Nutzerverhalten und auf ein Lüftungskonzept hin beraten. Ausführen muss er das Lüftungskonzept nicht, aber er muss sie drauf hinweisen. Hier wäre die Empfehlung, den U-Wert des Mauerwerks zu überprüfen, um ggf. weitere Maßnahmen in Bezug auf Wärmedämmung oä. zu ergreifen.

1 Hilfreiche Antwort

Den Ausführungen von Herrn Hermann ist nichts hinzuzufügen.
Fassade & Fenster werden getrennt betrachtet und somit ergibt sich über die 10% Regel keine Pflicht zu Fassadendämmung.
Der bauphysikalischen Planung sollte aber aufgrund der bereits beschriebenen Problematik einige Aufmerksamkeit gewidmet werden.

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