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Ist der Vermieter dazu verpflichtet, in diesem Fall das Dach zu isolieren und dämmen?

Folgender Sachverhalt liegt vor... Wir wohnen mit 4 Parteien in einem Mietshaus das ca. 1992 gebaut wurde. Nun ist es so dass das Dach weder isoliert noch gedämmt ist.
Das ganze Haus ist sozusagen voller Mängel da es seinerzeit von billigen Hilfskräften gebaut wurde.

Aber zurück zum eigtl. Thema Dachboden, welcher weder gedämmt noch isoliert ist. Es besteht auch keine Dämmung der oberen Geschossdecke.
Die Mieter in den unteren Wohnungen betrifft das nicht so, aber wir in den oberen Wohnungen sind sehr stark betroffen.
Unsere Zimmerdecke ist auch keine normale Decke sondern besteht einfach nur aus Kunststoff- Panelen die auch nicht fachgerecht angebracht sind.
Folglich heizen wir quasi im Winter den Dachboden mit und im Sommer kommt von oben so eine Hitze vom Dachboden das eine Aufenthalt in der Wohnung eine reine Zumutung und Qual ist.

Ich wohne inzwischen fast 13 Jahre hier, kann diesen „Zustand“ aber inzwischen vom gesundheitlichen Aspekt nicht mehr hinnehmen. Und ich will es auch nicht.
Ich strebe nun an meinen Vermietet zu bitten das er das Dach isolieren muss oder wenigstens für eine Dämmung der oberen Geschossdecke zu sorgen.
Da mein Vermieter aber als Geizhals bekannt ist, der bei jeder Kleinigkeit schon Theater macht möchte ich mich hier erst erkundigen ob es sich nicht doch so verhält das er gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Bitte entschuldigen Sie mein langes Schreiben, ich wusste mich nicht anders auszudrücken.
Ich bedanke mich schon mal herzlich für die Antwort.

Frau S. bei Oldenburg, 30.07.2018

Dach Dämmung Energieberater Architekt

Ihr Vermieter ist nicht verpflichtet das Dach zu Dämmen. Da Sie auch schon 13 Jahre dort wohnen, hat
er noch mehr Argumente.

Sie sollten sich allerdings einen Energieausweis zeigen lassen, den sollte er als Vermieter haben.
Bringt aber am Ende auch wenig Bewegung in die Sachlage der Dämmung, ausser der Wert wird komplett unterschritten.

Sie müssen abwegen, Kosten eines Umzuges, oder Kostenbeteiligung an der Dämmung der oberen Geschossdecke wäre ein Verhandlungsspielraum,
wenn Ihr Vermieter wie beschrieben ist. Normale Vermieter lassen bei anständiger Argumentation mit sich reden, wenn der Mieter sonst keine Probleme macht und die Miete immer Pünktlich gezahlt wird, hat auch der Vermieter ein Interesse daran, dass der Mieter zufrieden ist.

Die Kosten einer Dämmung der Oberen Geschoßdecke können nach meinen Erfahrungen nicht so teuer sein, dass es sich nicht lohnen wird.

Wenn er so ein Geizhals ist, machen Sie doch den Vorschlag einer Kostenbeteiligung, wenn er auf erstes Verlangen blockt.
Holen Sie sich einen Kostenvoranschlag vorher über die Kosten einer Dachgeschossdämmung um vorbereitet zu sein.

Wenn es in Bremen oder 50 km um Bremen ist, können wir das gerne übernehmen.

Nur wenn Sie mit dem Vermieter ins Gespräch gehen und er ein beschriebener Geizhals ist, sind Sie mit den Kosten schon vorbereitet.

Auch da gilt es mindestens drei Angebot einzuholen und ich würde einen Allroundhandwerker nehmen, der in der Tageszeitung annonciert und nicht unbedingt den Platzhirsch am Ort.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne.

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