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Bestandsschutz für Heizkessel?

Habe einen GK21 kW Heizkessel, bewohne das Einfamilienhaus seit 1967. Habe ich Bestandsschutz? Laut Ausnahme. Betreffs vor 2002 bewohnt.

Frau B. bei Frankfurt, 08.01.2018

Gasheizung Energieberater

Ja, es gibt Bestandsschutz für selbstbewohnte Einfamilienhäuser um die Alteigentümer vor unbilliger Härte zu schützen.
Solange der Kessel die Abgasprüfung durch den Schornsteinfeger besteht, darf er weiter betrieben werden.
Ob dies für den Eigentümer allerdings überhaupt sinnvoll ist, einen alten Kessel mit entsprechend hohem Energieverbrauch weiter zu betreiben ist nicht gesagt. Oft macht sich der Austausch gegen einen neuen energiesparenden Brennwertkessel schnell bezahlt.

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Nach § 10 Abs. 1 der EnEV müsste dieser Kessel außer Betrieb genommen werden. Das Sie aber seit 1967 darin wohnen, gilt für Sie Abs. (4): "Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang."

M.E. lohnt sich aber aus wirtschaftlichen Gründen der Kesselaustausch sofort. Wozu warten?

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