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Geschossdeckendämmung: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema Geschossdeckendämmung? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Hallo, bei der Überlegung sollten Sie sich die Frage stellen ob Sie die Kosten für die Beheizung von einem Raum den Sie für Wohnzwecke nicht nutzten werden unbedingt tragen wollen. Wenn Sie jedoch die Garage in die energetische Hülle integrieren wollen, dann sollten Sie auch an das Garagentor denken. In den seltesten Fällen ist ein Garagentor so ausgeführt, dass das es einen U-Wert wie z.B. eine gute Eingangstür aufweist.

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Es müsste auch bedacht werden was dort dann gelagert werden soll. Wenn der Geschoßboden gedämmt wird gehen frostempfindliche Sachen eben nicht. Die Bodendämmplattensysteme sind relativ teuer aber schneller verlegt als die Zwischensparrendämmung. Wenn der Spitzboden einmal mit aufgewärmt ist halten sich die zusätzlichen Energiekosten in grenzen und man ist für später flexibler.

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Es wird bei dem Begriff Geschossdecke nicht ganz klar ob es sich um die Oberste Geschossdecke handelt.
Die forderung der EneV bezieht sich auf die Oberstegeschossdecke und sollte diese gemeint sein soist bei einer Zelluloseeinblasdämmung durchaus ein einbringen ohne die Nachrüstung einer Dampfbremse möglich unter gewissen Umständen, wobei zum Deckenaufbau und zur Nutzung der Räume unter und über der Decke noch Aussagen getroffen werden müssten um die Frage mit einem klaren "das geht so" beantworten zu können.
Vielen Dank für die Frage und bis demnächst vielleicht !

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zu 1) häusliche Bäder sind i. d. R. keine Feuchträume, wenn sie in üblicher Weise benutzt werden. Damit ist erstmal prinzipiell keine Dampfbremes erforderlich. Wenn man auf Nummer sicher gehen will wäre ein Schutz der Deckenkonstruktion mit einer feuchtevariablen Dampfbremse eine Möglichkeit. Diese muss aber fachgerecht lückenlos und ohne Durchbrechungen verlegt sein... Prinzipiell gilt: Wenn im Bad Feuchtigkeit infolge Duschen/Baden anfällt, ist diese direkt anschließend durch Lüften nach außen abzulüften (nicht in die Wohnung!)

zu 2)Wenn sich über der Wohnung keine beheizten Räume befinden, so ist eine Dämmung von oben, sprich auf der Decke die deutlich bessere Lösung. Wenn darüber eine beheizte Wohnung ist, so besteht keine Notwendigkeit einer Dämmung.

zu 3)siehe 2)

zu 4) viele Möglichkeiten, hängt davon ab, was man will... begehbar, nicht begehbar, teilbegehbar, vorhandene Struktur eben, gewellt... tragfähig ...

ansonsten gilt: Planung funktioniert nur am Objekt mit den richtigen Unterlagen, nicht über das Internet. Dementsprechend können die hier gegebenen Informationen auch in Ihrem Einzelfall falsch oder fehlerhaft sein. Die Universallösung für alles und jedes gibt es leider (?) nicht...

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Verpflichtet werden grundsätzlich Bauherren die nach der neusten Energieeinsparverordnung neu bauen oder sanieren.
Die Vorgaben erhalten Sie von Ihrem Statiker oder Energieberater.

Bei vermietetem Eigentum oder Eigentum zur selbst Nutzung gibt es grundsätzlich auch keine Verpflichtung, sondern eine Richtlinie die durch die EnEV vorgegeben wird.

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Da wäre aber ein ganzes Paket von Antworten nötig.
Leider kann man die Beurteilung der Wärmedämmmaßnahmen und den Einsatz von Dämmmaterial wie zum Beispiel Isoflock ohne Kenntnis nicht vornehmen.
Fördergelder können auf jeden Fall beantragen werden muß aber einen Energieberater hinzuziehen.

Grüße aus Köln

Peter Heinen

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