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2 Antworten, zuletzt 10.01.2020

Antworten gegeben in

Wärmepumpe, Fördermittelberatung



Die Förderung muss vor Auftragsvergabe beantragt werden. Eine Förderung dieser Anlage ist nicht mehr möglich

Herr G., 14.01.2020

https://www.heizungsfinder.de/waermepumpe/luft-wasser/foerderung Dann ist wohl der Text siehe link im Internet falsch!? Text: Antragstellung auf Förderung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe Die Förderung der Luftwärmepumpe kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen oder Freiberuflern gewährt werden. Bei Privatpersonen muss der Antrag spätestens 9 Monate nach Inbetriebnahme der Luft-Wasser-Wärmepumpe gestellt werden. Hier steht 9 Monate nach Inbetriebnahme!? Mit freundlichen Grüßen Bernd Gscheidle

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