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Gebäudeenergieberatung
Ernst-Thälmannstraße, 39, 06686 Lützen

2 Antworten, zuletzt 28.11.2020

Antworten gegeben in

Fenster, Energieberater



Sehr geehrte Damen und Herren,

Energieausweises kommen zwei Methoden infrage: die bedarfs- und die verbrauchsorientierte Ermittlung der Verbrauchswerte.
Der Bedarfsausweis ist die objektive Bewertung einer Immobilie. Hierbei wird vom Keller bis zum Dach inkl. Anlagentechnik der Zustand bzw. die Qualität des Gebäudes ermittelt. Diese Variante aus aufwendiger. Notwendige Unterlagen oder eine vor Ort Begehung wäre erforderlich.
Der Verbrausausweis ist preisgünstiger, aber auch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Er weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes aus. Hierzu zählen die Heizung und Warmwasserbereitung.
Wenn noch Fragen sind Herr Klaus in 06686 Lützen oder Raum Dresden. ddmralf_klaus@hotmail.com

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