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1 Antworten, zuletzt 13.01.2017

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Energieberater, Finanzierung



Sehr geehrter Fragesteller,

ob die Anlage abzugsfähig ist, sollten Sie mit Iherm Finanzamt bzw Steuerberater klären. GGF gründen sie dafür ein Gewerbe, dann sind auch die MWSt absetzungsfähig.
Der Wert der Photovoltaikanlage kann über den Einspeisevertrag gerechnet werden. Wieviel Ertrag ist in den restlichen Jahren (ausgehend von jetztigen Jahresertrag) noch zu realisieren? Davon ziehen sie die zu erwartenden Kosten ab, inklusive Amortisation.
Beispiel: Laufzeit Einspeisevertrag bis 2035. Jährlicher Ertrag ca 2000 €. Amortisation/a ca 555 € (in 18 Jahren abgeschrieben)
Der Gewinn läge über die verbleibenden 18 Jahre also bei 1445 x 18 = 26.010 €, wenn sie 10000 für die Anlage zahlen.
Sie müssen natürlich die echten Zahlen einsetzen.
Zweite Möglichkeit: Die Herstellerfirma der Module kann Ihnen einen Kostenanschlag für eine ähnlich konfigurierte Anlage erstellen, meist online möglich und ohne Kosten für Sie.

Mfg
M. wolf

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