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"rolf kühnel bedachungen & bauspenglerei" Inh. Stephanie Kühnel
Sengstraße 9, 84547 Emmerting

2 Antworten, zuletzt 19.06.2017

Antworten gegeben in

Dach, Dämmung, Massivhaus



Dies ist nicht sehr einfach zu beantworten, generell gibt es 3 verschiedene Arten das Dachgeschoss zu dämmen:
1. den Dachboden selbst beispielsweise mit Styropordämmung und OSB-platten
2. eine Zwischensparrendämmung (dies war Ihre Frage)
3. oder eine Aufdachdämmung.

Den Dachboden kann man, wenn man handwerklich begabt ist, ruhig selbst machen da eine Dampfsperre bei diesem Baujahr nicht mehr von Nöten ist. (einfachste Variante)

Eine Aufdachdämmung ist mit vielen Dämmarten machbar. Vorzugsweise PU-Dämmplatten oder aber auch Holzfaserdämmplatten sind möglich. Hierzu benötigen Sie aber einen Dachdeckerfachbetrieb. Dies wird immer mit einer Dachsanierung kombiniert. Bei dem Alter des Hauses wäre diese höchstwahrscheinlich auch wirklich nötig.

Eine Zwischensparrendämmung ist hauptsächlich nur möglich, wenn von außen oder von innen die sperrende Schicht demontiert wird. Sprich entweder die Rigipsplatten oder die Dachziegel und Dachschalung (wenn vorhanden). Von einem Eigenausbau rate ich als Fachfrau zu hundert Prozent ab, da hier die Dampfdichtheit der Dampfbremsfolie zu 1000% Prozent gewährleistet werden muss. Ansonsten saugt sich die Dämmung mit Wasser voll und Sie haben nicht lange Freude damit. Von den Schäden, die dadurch entstehen, mal ganz abgesehen.

Sie haben noch eine weitere Möglichkeit zwischen den Sparren zu dämmen, ohne die Schichten innen oder aussen zu demontieren. Allerdings benötigen Sie hier auf jeden Fall eine spezielle Firma: Zellulose Einblasdämmung! Hierbei wird die geflockte Dämmung mittels Schläuchen in die Zwischenfelder eingeblasen.

Ob bei Ihnen dies allerdings möglich ist kann nur ein Fachbetrieb beurteilen, da ich nicht weiß ob hier schon eine Dampfbremsfolie vorhanden ist.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiter helfen.

mit freundlichen Grüßen
Stephanie Kühnel

61 Hilfreiche Antwort

Eine Pflicht für Schneefanggitter gibt es grundsätzlich nicht.
In Einzelfällen, wie z.B. Vorschriften innerhalb einer Gemeinde/Stadt (besonders in den Bergregionen), kann dies aber schon mal vorkommen. Im ortsansäßigen Bauamt kann dies aber schnell und einfach erfragt werden.
Grundsätzlich aber gilt:
Hausbesitzer sind dazu verpflichtet Maßnahmen zum Schutz vor Dachlawinen zu ergreifen wenn es die Umstände erfordern. Denn, falls sich eine Schneelawine von Ihrem Dach lösen sollte und dadurch etwas zu Schaden kommt, ist der Hausbesitzer dafür haftbar zu machen. Bei einem beschädigten Auto kann das schon mal teuer werden, ist aber bei weitem nicht so schlimm als wenn zum Beispiel ein Kind unter den schweren und harten Schneemassen begraben wird.
Falls Schneefanggitter montiert werden sollen, rate ich dringend zu einer Fachfirma. Denn wenn diese nicht fachgerecht und vorschriftsmäßig verbaut wurden und dadurch ein Schaden entsteht, ist wiederum der Hausbesitzer haftbar zu machen.
Meine persönliche Meinung: Lieber Schneefanggitter als keine. Sicher ist sicher egal wie schräg/steil das Dach ist.

2 Hilfreiche Antwort

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