So funktioniert Haus&Co Frage stellen Haus&Co

Fenster - Fensteraustausch Vorschriften: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Fenster und haben Fragen zum Thema Fensteraustausch Vorschriften? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Ja, die EnEV muss in ihrem Fall eingehalten werden. Verantwortlich und auch haftbar sind Sie als die Eigentümer (EnEV §26). Eine Nichteinhaltung ist eine Ordnungswidrigkeit (EnEV §27). Der Fachunternehmer muss unabhängig von Ihnen in der Unternehmererklärung bestätigen, dass die EnEV eingehalten wurde (EnEV §26a).
Andererseits: Sie erhalten beim Fachhandwerker kaum noch Fenster, die nur der EnEV entsprechen. Diese werden nicht mehr gebaut. Ganz im Gegenteil: passivhaustaugliche Fenster (U-Wert < 0,8) kosten maximal 5-8 % mehr als EnEV-konforme Fenster (U-Wert < 1,3). Sie erhalten aber einen 10%igen Zuschuss auf die gesamte Maßnahme (KfW Programm 430 (U-Wert < 1,0)) inclusive der Montagekosten, so dass Sie in Summe mindestens einen finanziellen Gesamtvorteil von ca. 5% haben. Davon abgesehen haben Sie eine höhere Behaglichkeit und einen besseren Schallschutz.
So oder so, nach der DIN 1946-6 müssen Sie ein Lüftungskonzept erstellen lassen, das sicherstellt, dass Sie keine Feuchte- bzw. Schimmelprobleme bekommen. Ersatzweise muss sichergestellt werden, dass die Feuchte abgeführt wird.
Lassen Sie bitte vor der Montage überprüfen, ob der bisherige Montageort (meist in der Mitte der Mauer) auch der richtige Ort für die neuen Fenster ist. Ebenso sollten die Oberflächentemperaturen an den Innenlaibungen der Fensternische nachgerechnet werden. Sonst sind dort Schimmelproblem unvermeidlich.
Viele Grüße A. Schwarz

20 Hilfreiche Antwort

Diese Vorgehensweise ist mehr als fragwürdig und sollte unbedingt von einem echten Fachmann oder Sachverständiger geprüft werden.
Eine luftdichte Gebäudehülle innen wird so einfach genauso wenig sichergestellt, wie die Schlagregendichtheit außen.
Eine Verleistung mit Fachleisten stellt ebenso wenig die Luftdichtheit her. Sie verblendet lediglich die Anschlussfuge. Hier muss ebenfalls verfugt werden.
Hier gibt es jedoch spezielle Leisten, die mittels Dichtlippe oder Membrandichtband nahezu luftdicht anschließen können.
Sollten diese Anschlüsse ans Mauerwerk nicht nach Regel der Technik ausgeführt werden, dann besteht zumindest die Gefahr des Auskühlen der Fensterlaibung bei Zuglufterscheinungen. Kondenswasser wird sich an ihr niederschlagen und die Folge wäre im wahrscheinlichsten Fall Schimmelbildung.
Es gibt sowohl Vorschriften als auch Empfehlungen.
Einen sehr guten Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung stellt die RAL Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V. in Zusammenarbeit mit dem ift Institut für Fenstertechnik Rosenheim bereit.

2 Hilfreiche Antwort

Ihre Frage
an die Experten

Sie haben eine Frage, um die sich besser ein Experte kümmern sollte? Dann haben wir die Antwort für Sie.

Frage stellen