Da kann ich mich Herrn Wagner nur anschließen: Die Frage kann eigentlich nur der zuständige Schornsteinfeger beantworten, wobei ich bezweifeln möchte, dass das noch genehmigt wird.
Für die neue Gasheizung, sofern z. B. im Keller installiert, muss dann ein Abzug über die Außenfassade erfolgen, da ein Schornstein nachträglich einzubauen viel zu teuer wäre. Sollte die neue Gastherme im Dachgeschoß installiert werden, kann die Abluft direkt über das Dach abgeführt werden.
Hier ein paar Beispiele: http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-33-moegliche_abgasfuehrung.html
Viele Grüße
Frank Arnold
Wir wollen ein Haus kaufen. Baujahr 1990 mit Gasheizung. Das Haus hat keinen Schornstein, die Abgase werden, wenn ich das richtig verstanden habe, über das Erdreich entsorgt.
Meine Frage: Bei einem Austausch des Brenners (der alte ist von 1990) müssen wir dann einen Schornstein legen/bauen oder darf man weiterhin ins Erdreich entsorgen?
Gasheizung