Hallo!
Eine Austauschpflicht zum Schutz der Gesundheit gibt es leider nicht.
Zwischenzeitlich gab es ein Gesetz, was zur Erneuerung alter Nachtspeicheröfen verpflichtet hat. Dieses Gesetz wurde jedoch auch wieder gekippt.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen: http://www.heizungsfinder.de/elektroheizung/nachtspeicher/verbot-aufgehoben
Seit wann sind asbest- und glaswollbelastete Nachtspeicheröfen schon verboten?
Es wäre toll, wenn ich stichhaltige Verordnungen zur Hand hätten, da meine Vermieter keinerlei Anpassungen, also Modernisierungen machen lassen möchte.
Aber mir steht sicherlich gesetzlich Gesundheitsschutz zu und auch Energiekosteneinsparung.
Vielen Danke im voraus für aktuelle Informationen!
Elektroheizung Heizkörper