Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Feuerstätten die zwischen 01.01.1985 und dem 31.12.1994 geprüft wurden ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen. In dieser Zeit gab es keinen Typenprüfung nach Vorgaben der BImSchV. Sie müssen den Kachelofeneinsatz austauschen. Der Kaminkehrer ist verpflichtet der Sache nachzugehen, ggf. dem zuständigen Landratsamt zu melden.
Hilfreiche Antwort
Ich habe einen Kachelofen mit einem Heizeinsatz der Fa. Schmid/Bindlach, Baujahr 1992, Typ B2, DIN Reg.Nr.: 84SZ91.
Gibt es hierzu eine Herstellerbescheinigung für die Einhaltung der BlmSchV?
Kamin / Ofen