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Heizungssanierung im Mehrfamilienhaus - ist das Angebot gerechtfertigt?

Der Schornsteinfeger hat an der in unserer vermieteten Eigentumswohnung in Unna vor ca. 28 Jahren eingebauten Kombigastherme (Junkers) festgestellt, dass der Sauerstoffgehalt in der Verbrennungsluft zu gering ist und dieses auf eine Undichtigkeit in der Heizungsanlage hindeutet. Der gleiche Mangel wurde an 2 weiteren Gasthermen in dem 6-Familienwohnhaus festgestellt. Lt. Schornsteinfeger müssen die Mängel aus Sicherheitsgründen beseitigt werden.

Eine Reparatur der Gasthermen ist nach Angaben der Heizungstechnikfirma (die seinerzeit auch die Thermen eingebaut hat) nicht möglich, da bei der Firma Junkers die erforderlichen Ersatzteile nicht mehr erhältlich seien.

Nach dem uns jetzt vorliegenden Angebot der Heizungstechnikfirma sind von uns für den Austausch der bisher vorhandenen Kombigasstherme in eine Wolf Gasbrennwert-Kombitherme CGB-2K-20 ComfortLine mit hocheffizienz Heizkreispumpe inkl. Wolf Bedienmodul BM-2 ein Festpreis in Höhe von 5.289,60 Euro zuzüglich 638,77 Euro als Festpreis für den Aufwand und die Kosten für das Einziehen des Abgasrohres, insgesamt also 5.928,37 Euro einschließlich 16 % Mehrwertsteuer zu zahlen. Bereits v o r Beginn der Arbeiten muß von uns eine A-Konto-Zahlung in Höhe von 4.200 Euro geleistet werden, die Restzahlung nach Fertigstellung. Bei gleichzeitigem Abschluss eines Wartungsvertrages erhalten wir 5 Jahre Gewährleistung.

Nach unserer Ansicht ist eine A-Konto-Zahlung bereits v o r Beginn der Arbeiten in Höhe von 4.200 Euro, also 71 % des Gesamtpreises von 5.928,37 Euro, entschieden zu hoch!

Außerdem haben wir festgestellt, dass die gleiche Gasbrennwert-Kombitherme im Internet bereits für 2125,00 Euro angeboten wird, die Heizungstechnikfirma bietet sie uns jedoch für 3.387,20 Euro (jeweils inklusive Mehrwertsteuer) an.

Im übrigen weisen wir noch darauf hin, dass in dem 6-Familienwohnhaus 3 Kombigasthermen aufgrund festgestellter Mängel des Schornsteinfegers ausgetauscht werden müssen. Hinzu kommen noch 2 Kombigasthermen, bei denen zwar keine Mängel festgestellt wurden, die aber jetzt nach Angaben des Schornsteinfegers aufgrund des Einbaus von Gasbrennwerthermen in den anderen Wohnungen ebenfalls ausgetauscht werden müssen. In der 6. Wohnung ist bereits vor ca. 2 Jahren von dieser Heizungstechnikfirma, ohne dass die anderen 5 Miteigentümer befragt worden sind, diese Wolf Gasbrennwert-Kombitherme eingebaut worden.

Es handelt sich hierbei also um ein Angebot der Firma für den Austausch von insgesamt 5 (!) Heizthermen. Sollten nicht alle 5 Eigentümer dieser Firma den Auftrag erteilen, würde sich der Gesamtpreis noch erhöhen! Da a l l e Miteigentümer sowohl über die Höhe des Angebots als auch über die Höhe der A-Konto Zahlung entsetzt sind, können wir also nicht davon ausgehen, dass diese Heizungstechnikfirma einen Auftrag für den Austausch von 5 Heizthermen erhält und sich somit der Gesamtpreis für uns noch erhöhen würde.

Unsere Fragen an Sie lauten also:

1. Ist die Forderung einer A-Konto Zahlung bereits v o r Beginn der Arbeiten in Höhe von 4.200 Euro, also 71 % des Gesamtpreises, zulässig bzw. in der Heizungsbranche üblich?

2. Ist der Preis in Höhe von 3.387,20 Euro allein für diese Wolf Gasbrennwert-Kombitherme gerechtfertigt, wenn sie im Internet bereits für 2.125 Euro, mithin 1.262.20 Euro weniger (jeweils inklusive Mehrwertsteuer) angeboten wird, also ein Mehrpreis in Höhe von 59,40 % gerechtfertigt?

Herr G. bei Unna, 13.09.2020

Gasheizung

Eine Akontozahlung in dieser Höhe scheint doch etwas hoch zu sein, jedoch ist es völlig üblich, dass Akonto-Forderungen gestellt werden.
Eine Heizungsanlage im Internet zu suche? Baut Ihnen das Internet diese Heizung auch ein? Natürlich nicht... bei den Installateuren ist es so, dass der benötigte Stundenverrechnungssatz nicht gehalten werden kann, sodass der Stundenlohn mit Zuschlag auf das Material aufgestockt werden muss, sodass überhaupt Geld verdient werden kann. Zusätzlich hilft der Installateur Ihnen SOFORT falls es zu Fehlern an der Heizungsanlage kommen solle... das klappt nicht wenn die Heizungsanlage im Internet gekauft worden sind...
Also JA: Der Preis ist völlig gerechtfertig und kann KEINESFALLS mit dem Internet verglichen werden. Sie werden NIEMALS jemand seriöses finden der Ihnen eine im Internet bestellt Heizungsanlage einbaut........

2 Hilfreiche Antwort

Es ist wohl sehr unüblich, dass sich der Besitzer einer Eigentumswohnung in der heutigen Zeit, nur ein Angebot einholt. Tut er das,

muss er wohl auch mit etwas erhöhten Preisen leben.

Das Verlangen einer Vorauszahlung ist nicht sittenwiedrich, aber unüblich.

Als "normal" ist anzusehen, wenn eine ausführende Firma mit Arbeitsbeginn und Materiallieferung eine a'cto-Zahlung verlangt. Aber auch das muss natürlich vertraglich im Vorfeld vereinbart worden sein. Der Kunde sollte fair mit dem Handwerker seines Vertrauens umgehen. Dabe sollte die alte Weisheit "Konkorenz belebt das Geschäft" nicht aus den wachsamen Augen des zahlenden Kunden verloren gehen. D. Maager seit fast 27 Jahren ö.b.+ v. SV

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Der Schornsteinfeger hat alles richtig gemacht , da es um die Sicherheit der Mieter geht ! Oder möchten Sie demnächst in der Zeitung stehen , wegen Co Vergiftungen ?
Heizgeräte die 28 Jahre alt sind entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sind Unwirtschaftlich, oder fahren Sie ein KFZ mit dem Alter ?
Sicher bekommen Sie die Heizgeräte im Netz günstiger, allerdings bekommen Sie dort niemanden der diese montiert und die Garantie für die Arbeiten übernimmt. 
Wenn Sie mit ihrem Schornsteinfeger und Heizungsunternehmen reden , gibt es vielleicht Lösungen bezüglich des Bestandschutzes .

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