Der Eigentümer hat die Möglichkeit Kosten einer energetischen Modernisierung zum Teil auf die Mieter umzuschlagen (der aktuelle Satz ist aktuell glaube ich 11%). Die Kosten müssen Ihnen schriftlich transparent gemacht und entsprechend erläuert werden, da hier ja die Miete erhöht wird. Für einen Zeitraum von 3 Monaten ist bei energetischen Sanierungen auch keine Mietminderung des Mieters möglich. Diese Maßnahmen müssen also geduldet werden durch den Mieter.
Wir können bei diesen Themen keine Beratung anbieten. Bitte wenden Sie sich hier am besten an den Mieterschutzbund, der ihnen ihre diesbezüglichen Rechte und Pflichten genauer erklären kann.
Wir sind seit fast 3 Jahren Mieter eines Einfamilienhauses(Altbau 1950) in Geldern/Hartefeld. Wir hatten schon 2017 unseren Vermieter im Winter darauf aufmerksam gemacht, das Dach dämmen zu lassen, weil wir im Winter oben bis zu 13 Grad nur haben. Deshalb sind wir verpflichtet den ganzen Winter das 1 .Stockwerk zu heizen. Es zieht in manchen Ecken. Im Sommer kann man es vor Hitze überhaupt nicht aushalten. Da laufen Ventilatoren und trotzdem kann man Nachts nicht richtig schlafen. Der Dachboden ist ca 70 m2. Die blanken alten Dachziegel sieht man und man kann teilweise nach draussen gucken. Der Boden wurde mit ein paar Spanplatten abgedeckt. Wir benötigen einen wertvollen Ratschlag, da unser Vermieter uns bei den Kosten mit einbeziehen will.
Herr N. bei Ennigerloh, 14.08.2020Dach