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Austauschpflicht bei Zweifamilienhaus mit nur einem neuen Besitzer?

Wie stellt sich die Austauschpflicht dar, wenn in einem Zweifamilienhaus nur eine Wohnung einen neuen Besitzer hat, der andere Eigentümer aber bereits seit 1976 im Haus lebt? Die Heizung ist auch Baujahr 1976 und heizt beide Wohnungen.

Herr W. bei Rosenheim, 14.07.2020

Gasheizung Ölheizung

Egal: sobald sie das Haus vermieten, haben Sie Austauschpflicht. Weiter hat der neue Besitzer auch Austauschpflicht, auch wenn er das Haus selber bewohnt. 
Hier hätte die Heizung beim Kauf jünger als 30 Jahre sein müssen. Beim Kauf wird der BKM ihnen eine 2 Jahres Frist zum erneuern geben.

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