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Feuchtigkeitsproblem in Doppelhaushälfte in Eigentümergemeinschaft

Ich habe eine Doppelhaushälfte in der Klasse A+ gekauft.
Ich habe festgestellt, dass ich Feuchtigkeitsprobleme im Haus habe und möchte einen Luftwärmetauscher installieren.
Ich wollte Sie fragen, ob die geltenden Vorschriften die Installation dieser Art von Geräten auch dann erlauben sind, wenn sie das Aussehen der Fassade verändern.
Die Doppelhaushälfte ist Teil einer Eigentümergemeinschaft.
Die Verordnung lässt keine Änderungen zu. Die Verbesserungen sind aber erlaubt. Ich weiß nicht, ob diese Art von Änderungen nach den derzeitigen Regeln als Verbesserungen angesehen werden können.

Herr C. bei Berlin, 30.03.2020

Energieberater Architekt Wohnraumlüftung

Ihre Frage ist nimmt bereits vorweg, dass eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung auch erforderlich ist.

Was ist die Ursache für das Feuchteproblem? Wie ist der bauliche Zustand der Gebäudehülle? Wie wird das Gebäude genutzt? Diese Fragen sollten zunächst untersucht werden. Denn ist es erforderlich eine Wohnraumlüftung einzubauen, dann muss sich auch ein Weg für die Installation finden lassen.

Grüße e³energieberatung aus Berlin

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