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Aufbau einer autarken Stromversorgung mit PV, Kleinwindkraft oder Holzvergaser

Ich möchte eine dezentrale Stromversorgung (z.B. mit Photovoltaik und / oder Kleinwindkraftanlage und / oder Holvergaser) aufbauen, die meinen Strombedarf weitreichend deckt und mit dem öffentlichen Netz gekoppelt ist, um daraus den Restbedarf nachrangig (!) zu decken, aber eigenen überschüssigen Strom nicht in das öffentliche Netz einspeist, sondern in eigenen Speichern speichert. Ich habe dazu folgende Fragen:

1. Wie nennt man ein solches System (Insellösung, netzgekoppelt, Speicherung statt Einspeisung)? Es ist ja keine reine Insellösung (da mit dem öff. Netz verbunden), es ist kein Parallelbetrieb (da keine Einspeisung erfolgen soll), es ist kein Smart grid (da es nicht nur eigene dezentrale Komponenten, sondern auch die Kopplung mit dem öffentlichen Netz managt); also unter welchem fachtechnischen Begriff kann man nach einem solchen System fragen bzw. suchen (googlen)?

2. Wo findet man Abhandlungen (Literatur, Internet), aus denen man sich einen aktuellen Überblick über Komponenten / Kombinationen / Alternativen solcher Kopplungen zentraler und dezentraler Versorgung verschaffen kann?

3. Welche rechtlichen Bedingungen sind für solche gekoppelten Anlagen zu beachten wie z.B. ein (kommunaler) Nutzungszwang, Bau- bzw. Nutzungsgenehmigungen bzw. Befreiungen z.B. für Kleinwindkraftanlagen?

4. Welche technischen Voraussetzungen sind für die Kopplung / den gekoppelten Betrieb öffentliches / dezentrales Netz zu schaffen wie Wechselrichter zur Synchronisation o.a. Komponenten zur Netzüberwachung und vor allem zur Sicherstellung, dass mit einem Ausfall des öff. Netzes keine Abschaltung des privaten Netzes verbunden ist?

Herr S. 05.09.2016

Photovoltaik Windkraftanlagen

Zu1)
Es wird wohl eine netzgekoppelte Anlage mit elektrischen Verbrauchern und Batteriesystem gemeint sein.
Dabei wir der eigenerzeugte Strom zunächst in das Verbrauchernetz eingespeist und versorgt das Haus.
Der dabei noch übrige Strom lädt das Batteriesystem auf und wenn dann noch Strom übrig ist, fließt dieser
in das Netz des Versorgers und dafür erhält man die Einspeisevergütung, die am Tag der Inebtriebnahme galt.
Ansonsten sind Insellösungen im Grunde verboten, wenn das Haus am öffentlichen Netz angeschlossen ist, oder es muss
dann sichergestellt werden, dass kein PV-Strom ins Netz fließen kann.
Zu 2)
Schauen Sie mal unter SENEC-IES. com . Da gibt es noch diverse Zusatzlösungen wie Economic.Grid oder SENEC-Cloud.
Ist aber sehr neu und muss wohl näher erläutert werden.
Zu 3)
Weitere rechtliche Bedingungen gibt es meines Wissens nicht; geht alles nach VDE, TAB und EEG.
Zu 4)
Die SENEC-Speicher haben einen Ausgang für Notstrom, der aber natürlich nur bestimmte separate Anlagenteile
versorgen darf und nicht ins allgemeine Netz.

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