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Bodenplatte Kaminofen: Konstruktion so vorschriftsmäßig?

Frage zur Bodenplatte. Mein Kaminofen steht in einer Halle, die mit Verbundsteinen gepflastert ist. Obenauf liegen Gummimatten aus Recyclingmaterial. Nun ist meine Frage: Wenn ich in dem vorgeschriebenen Abstand zum Kaminofen die Gummimatten ausschneide und statt dessen Fertigputz auf das Verbundpflaster auftrage (alles sollte plan sein) entspricht diese Konstruktion dann den Vorschriften?
Ich bin über den Satz brennbare Materialien (wie z.B. Beton) gestolpert.

Frau P. bei Herford, 05.02.2019

Kamin / Ofen

Beton, Stein, Metall, Glas sind nicht brennbare Stoffe. Also Sicherheitsabstand von den Gummimatten von mind. 50 cm nach vorne und mind. 20 cm seitlich. Je nach Ofen. oder eine Metall- oder Glasplatte unter den Ofen mit den erforderlichen Größen.
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