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Teilbeheizter Schuppen: Dachausbau mit KfW 430 möglich?

Das Dachgeschoss eines bisher landwirtschaftlich genutzten Schuppens soll ausgebaut werden. (Kosten ca. 100.000) Im Erdgeschoss sind neben Garagen auch Produktionsräume, die nach Bedarf elektrisch beheizt werden können. Gilt dieses Gebäude nun als beheizbares Gewerbegebäude oder unbeheizter Schuppen, nach welchen Kriterien erfolgt die Abgrenzung?

Herr F. bei Elsteraue, 11.02.2018

Dach Energieberater Fördermittelberatung

Egal ob es sich um einen beheizbaren Schuppen, oder um eine Gewerbefläche handelt, die 430 gilt für die Sanierung von (vorhandenem) Wohnraum. Gegebenenfalls auch im Raumverbund mit einer Neu- und einer Altbauwohnungsfläche. Da es sich aber bisher zu keinem Teil um einen Wohnraum handelt, kann man das entsprechende Förderprogramm 430 "energieeffizient sanieren" nicht nutzen.

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