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Sachverständigenbüro Raffel
Im Barwegsfeld 21, 31185 Söhlde

4 Antworten, zuletzt 03.05.2019

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Dach, Dämmung, Energieberater, Architekt, Wohnraumlüftung



Hier muss ein Gutachten über den tatsächlichen Ist-Zustand, bzw. zu der Abweichung von dem was vertraglich vereinbart wurde gemacht werden. Hierzu muss auch der Bauvertrag geprüft werden. Wenn eine Luftdichtheitsmessung vereinbart wurde, muss es darüber ein Protokoll geben.

Wenn es Abweichungen gibt, muss der Unternehmer nachbessern, bzw. dann haben sie einen Anspruch auf Schadensersatz!

mit freundlichen Grüßen
Sebastian Raffel

3 Hilfreiche Antwort

Ja, unter 0,6 liegen sie mit dem Wert im Passivhaus Bereich! Unter 0,5 hätte eine Bemerkung in das Protokoll gemusst, das der Mindestluftwechsel von 0,5 eingehalten werden muss.
Man sollte jetzt den damaligen EnEV-Nachweis prüfen! Diesen dann vergleichen mit dem jetzigen Zustand.
Dann auf die suche gehen, warum an den bestimmten Stellen immer Schimmelpilz auftritt.

28 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
das können wir gerne machen. Bei 48.000.€ haben sie das Effizienzhaus als Ziel.
Da müssen wir den Effizienzhausnachweis erstellen. Dafür benötige ich Bauzeichnungen und ihre Angebote der Firmen. Außerdem sollten wir uns vorab vor Ort treffen um Details zu klären. Ich bin per Mail über die info@sv-raffel.de erreichbar oder mobil 0175/5452190!
mfg Sebastian RAffel

2 Hilfreiche Antwort

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