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Verbrauchsausweis bei 30 Jahre altem Heizkessel?

Bekomme ich einen Verbrauchsausweis auch, wenn mein Heizkessel älter als 30 Jahre ist?
Muss der Aussteller mich nur darauf hinwiesen, dass ich austauschen sollte oder hat er eine Anzeigepflicht?

Herr H. bei Berlin, 28.03.2017

Gasheizung Ölheizung Energieberater

1. Ausstellung Verbrauchsausweis ist nicht abhängig vom Kesselalter, sondern vom energetischen Zustand der Gebäudehülle (mind. WSVO 1977)
und einer üblichen Nutzung (nicht mehr als 30% Leerstand)

2. BSFM muss Kessel Ihnen als abgängig anzeigen. Lt. EnEV müssen alle Kessel älter 30 Jahre raus. Außerdem ist in diesem Fall
der Wechsel sicherlich wirtschaftlich, da der neue effizienter arbeitet, der nun tatsächlich notw. Heizlast angepasst werden
muss und obendrein noch über einen hydraulischen Abgleich optimiert wird. Dazu gibt es auch noch Zuschüsse.

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Einen aussagekräftigen Energiepass stellt Ihnen auf Anforderung jeder bei der Bafa gelistete Energieberater aus. Es werden Ihnen Vorschläge zur Energieeinsparung unterbreitet. Bei einem 30 Jahre alten Heizkessel denke ich dass er gewechselt werden sollte. Ihr Schornsteinfegermeister entscheidet nach der Feuerstätten Schau und Abgasmessung ob der Heizkessel noch weiter betrieben werden darf. Die Entscheidung des Schornsteinfegermeisters ist bindend und muss akzeptiert werden.

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Ob ein Verbrauchsausweis überhaupt möglich bzw. zulässig ist, hängt von den Randbedingungen ab. Bei EFH/ZFH trifft das nicht zu.
Das Alter des Kessels hat damit zunächst primär nichts zu tun. Bei Besitzerwechsel könnte ein Austausch jedoch erforderlich werden, wenn nicht Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik.

1 Hilfreiche Antwort

Wenn das Gebäude die Voraussetzungen für das Ausstellen eines Verbrauchsausweises erfüllt, geht das in Ordnung. Das Alter des Kessels wird dabei bekanntgegeben. Bei den möglichen Modernisierungsmaßnahmen wird der Aussteller mit Sicherheit den Austausch der Kesselanlage vorschlagen. Eine Anzeigepflicht besteht meines Erachtens nach nicht.

1 Hilfreiche Antwort

ja, allerdings eingeschränkt: Das Haus muss mindestens 5 Wohnungen haben oder mindestens Wärmschutzverordnung 1977 entsprechen.

Anzeigepflicht für alte Heizkessel gibt es meines Wissens nicht. Das macht in der Regel der Schornsteinfeger.

Mit freundlichen Grüßen
Franco Dubbers

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