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Modernisierung von Nachtspeicherheizungen zu Gas

In unseren Reihenhäusern soll die E-Heizung mit Nachtspeicherfunktion (aus den 90ern) durch eine Gasheizung ersetzt werden.
Gilt dies als Modernisierung im rechtlichen Sinne?

Herr S. bei Kiel, 06.10.2016

Gasheizung Energieberater

Das Austauschen von alten Elektro-Nachtspeicherheizungen ist bezüglich des Energieverbrauchs klar eine energetische Verbesserung. Der Primärenergiefaktor für Strom ist höher als der für Gas. Allerdings wird der Energieträger Gas als fossiler Brennstoff eingeordnet.
Soweit mir bekannt, wird das auswechseln dieser Nachtspeicher nicht mehr finanziell durch den Bund gefördert.

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Ich gehe davon aus, dass die Nachtspeicheröfen durch eine Gas-Zentralheizung ersetzt werden. Wenn diese mit Brennwerttechnik und hydraulischem Abgleich ausgeführt wird, ist dies sogar durch die KfW förderfähig. Tatsächlich dürften sowohl der Energieverbrauch, als auch die Energiekosten danach deutlich sinken und sich die Maßnahme nach relativ wenigen Jahren amortisieren.

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