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Zählerwechsel bei Photovoltaikanlage - zweiter Grundversorgungsvertrag?

Ich habe seit 1992 eine Photovoltaikanlage und liefere nur ins Stromnetz-kein Eigenverbrauch.

Sept. 2017 erfolgte ein Zählerwechsel: Einbau eines neuen elektronischen Zählers ohne Rücklaufsperre- seitdem minimaler Stromverbrauch von 0,5kWh im Jahr, vermutlich Blindarbeit. Ich soll nun mit dem Einbau des neuen Zählers eine jährliche Grundgebühr zahlen, weil der Zähler nun den Strom misst, den vermutlich die Anlage braucht. Dadurch werde ich gezwungen, einen 2. Grundversorgungsvertrag einzugehen.

Vielleicht können Sie technisch was dazu sagen, wie man das Problem umgehen kann?

Herr H. bei Altenburg, 31.07.2018

Photovoltaik

Rein Rechtlich ist alles Ok, da Ihr Wechselrichter nachts Strom verbraucht und dies vorher nicht berücksichtigt wurde. Sie können nur bei nächster Gelegenheit einen anderen WR einbauen lassen ( SolarMax ). Aber lohnen wird sich dies nicht.

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