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Viele Fragen zur Planung eines neuen Einfamilienhauses

Bzgl. eines zu planenden EFH-Neubaus, vzw. vollmassiv, ca. 150 m², GBW, Kaminofen & Holzherd („Einzelfeuerungsstätten“), evtl. mit Kalt-Keller (nicht in ENEV-Hülle), ergeben sich folgende Fragen:

1) Inwieweit ist GBW ohne ST/PV & elektrisch basierte Energiegewinnungseinrichtungen wie WP (sinnvoll) machbar mittels „Ersatzmaßnahmen“ iSv. -15% QP+Ht gemäß §§5(1),7,8 EEWärmeG (Anlage VII(1))?
2) Kann man dies billiger oder gleich teuer wie mit ST (WW/HU) hinbekommen? Mehrkosten?
3) Auch mit einer 36,5 cm- oder ggf. 42-cm-Außenwand (monolithisch), vzw. (nicht zu leichte) Liaplan- oder Hochlochton-Ziegel?
4) Inwieweit kann hier eine „handbeschickte Einzelfeuerungsstätte“ (Kaminofen und/oder Kücheherd) bzgl. des 15%-Regenerativ-Energie-Beitrages helfen (10-%-der-Heizarbeit)? Rest=5%?
5) Gilt (insb. bzgl. Frage 1) heute immer noch die 10%-Anrechnungs-Entscheidung „Auslegung XIX-6 zu Anlage 1 Nr. 2.1 EnEV 2013 (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs in Wohngebäuden im Falle zusätzlich zur Zentralheizung vorhandener Einzelfeuerstätten)“? Insb. bzgl. der 10%-Reduzierung des Primärenergiebedarfs und des Einsatzes eines Holz-Kaminofens?
6) Sind solche Lösungen auf Basis solcher „Ersatzmaßnahmen“ langfristig gesehen nicht ökonomischer oder ökologischer als auf Basis kurzlebiger und Reparatur-anfälliger PV-/ST-Produkte?

Hilfreich ist der Hinweis auf die Mischwert-Möglichkeit (Hinweis Architekturbüro Reitberger), d.h. zwischen den 15%-Extremen: a) 100 % regenerative Energie (b) b) 100% „Ersatzmaßnahmen“.

Herr S. bei Düsseldorf, 21.05.2018

Wärmepumpe Solarthermie Dämmung Kamin / Ofen

Solche umfangreiche Fragen sollten Sie mit Ihrem Planer oder einem Energieberater vor Ort persönlich besprechen.
Denn hier geht es um eingehende Fragen die nicht so einfach pauschal mal so beantwortet werden können.
Ihr Neubau soll ja auch für die Ihre Zukunft angedacht sein. Sie nehmen viel Geld in die Hand und somit ist eine eingehende persönliche Beratung für geringe Ausgaben ratsam.

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Schauen Sie doch bitte auf unsere Homepage der Energieberatung Tenta. Dort sind viele Themen hinterlegt, die bei uns zum Tagesgeschäft gehören.
In Ihrem Fall empfehle ich generell einen Planer - Energieberater, um u.a. die dafür zustehenden Fördergelder abzurufen.

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1)Die Ersatzmaßnahme gemäß EEWärmeG ist nur mit GBW i.d.R. nicht zu schaffen
2)Frage 2 nicht klar: Was genau ist billiger oder gleich als was?
3)kann EnEV-erfüllend sein, auch Ersatzmaßnahme gemäß EEWärmeG, hängt von den anderen Dämmwerten/Fenstern/WB-Zuschlagsfaktor ab
4)/5) ohne aktuell nachgelesen zu haben: ja das geht,aber nur wenn diese an das Heizungsystem angeschlossen ist (Heizpufferspeicher i.d.R. erforderlich)
6) ja mgöicherweise, aber m.E. differenzierter zu sehen: ST sehe ich in der Tat kritisch, PV ist "Ölkännchenfrei" = relativ sorgen. und wartungsfrei
WICHTIG: man kann das wirklich nur fallbezogen beantworten, in dem man bilanziert. Ihne konkret Berechnung ist das kaum zu beantworten, allenfalls Richtungen. Schließlich verbleibt vieles offen: Fensterqualtität?, Dachdämmung und ganz wichtig: detaillierte WB-Berechnung?

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