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Rechtliche Hürden durch EVU bezüglich 50 - 100 kWp - Anlage?

Wir, der Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn, planen eine PV-Anlage auf unserem Flachdach.

Gewünschte Größe zwischen 50-100 kWp.

Grundsätzlich haben wir einen Eigenverbrauch bedarf von ca. 300.000 kWh im Jahr.

Welche rechtliche Hürden erwarten uns, im Bezug auf die Regelung der PV-Anlage durch den EVU?

Weiterhin haben wir auf unserer Kläranlage bereits 3x200 KW BHKW in Betrieb die nicht durch den EVU geschaltet werden dürfen. Jetzt wäre es allgemein interessant, was der EVU in unserem Fall vorschreibt?

Herr R. bei Köln, 26.04.2018

BHKW Photovoltaik

Bei einem Verbrauch von 0,3 MWh macht eine 100 KWp-Anlage Sinn. Allerdings sollte man kurz unter 100 KWp bleiben da sonst ein Direktvermarkter nötig wird. Diese Anlage muß beim Stromversorger über den Installateur beim zuständigen Netzbetreiber zur Genehmigung angefragt werden. Dürfte aber kein Problem sein.
Wenn zwei Einspeisungen (BHKW und PV) mit unterschiedlichen Einspeisetarifen installierten werden sollen, ist beim Netzbetreiber das von ihm gewünschte Meßßkonzept nachzufragen! Da gibt es Unterschiede bei den einzelnen EVU. Zum Aufwand kann ich daher nichts sagen. Haben wir aber alles schon mal gemacht!

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