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Wohnung zu kalt - muss ein Dachboden isoliert werden

Ich wohne im 2 Stockwerk einer Mietwohnung, über mir ist der Dachboden und ich friere im Sommer und Winter ! Auch scheint auf unserer Haus keine Sonne ! So wie ich gehört habe von einen Handwerker, ist unser Dachboden nicht isoliert! Ich habe davon keine Ahnung , möchte von Ihnen wissen: muss ein Dachboden isoliert sein, denn wenn, hätte ich es auch etwas wärmer in meine Wohnung !

Frau D. bei Göppingen, 04.02.2018

Dach Dämmung

Wenn ein Dachboden isoliert ist, dann hätten Sie es in der Tat wärmer. Hierbei spielt es keine Rolle ob der Dachboden oder zwischen den Balken gedämmt wird. Dies sollte jedoch ein Fachmann machen, damit keine Wärmebrücken entstehen.
Ansonsten könnten Sie Feuchtigkeit und dadurch Schimmelprobleme bekommen.
Des weiteren ist die EnEV (Energieeinsparverordnung) zu beachten und zwar durch den Eigentümer (nachzulesen unter §10 Absatz 3-5.
Ich hoffe Ihnen damit weiter geholfen zu haben.

26 Hilfreiche Antwort

Gerne versuche ich Ihnen mit den wenigen Angaben die mir zur Verfügung stehen eine hilfreiche Antwortgeben zu können.

Ihre Frage war: ...muß ein Dachboden gedämmt werde?

Die Antwort hierauf ist in der EnEV (Energieeinsparverordnung) zu finden. Und zwar unter § 10 Absatz 3-5.


§ 10
Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

(1)
Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel 11 sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 13 Absatz 3 Nummer2 bis 4.

(2)
Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind.

(3)
Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m²⋅K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden.

(4)
Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang.

(5)
Die Absätze 2 bis 4
sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen
Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

Ich hoffe Ihnen soweit weitergeholfen zu haben.

2 Hilfreiche Antwort

Hallo, Ihr Handwerker hat recht, also sinnvoll ist hier eine Dämmung direkt auf dem Boden verlegt, wenn man den Dachboden nur als Stauraum oder als Wäscheboden benutzen will, Aufbau hier kann sein: (Baustellensituationsabhängig) alter Fußboden- Dampf/Windsperre - Dämmung- Begehbarer Fußbodenbelag, ist aber Situationsbedingt, Vorteil, Dach muss nicht abgenommen werden, geringe Dämmungskosten (weil nur gedämmt wird wo notwendig) Schneller Arbeitsablauf,, es gibt auch noch andere Dämmungsvarianten, aber ist hier für diese Beratung zu wenig Platz

Ich hoffe Ihnen damit etwas geholfen zu haben.

1 Hilfreiche Antwort

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