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Steuervergünstigungen von Photovoltaikanlagen nicht bedroht

Steuervergünstigen von Photovoltaikanlagen nicht bedrohtNach §7g des Einkommenssteuergesetzes ist deklariert, dass im Jahr der Planung einer eigenen PV-Anlage bereits 40 Prozent der vermeintlichen Investitionskosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Photovoltaikanlage im Jahr der Installation und im Folgejahr mindestens zu 90 Prozent betrieblich verwendet wird. Doch was passiert, wenn die Anlage mehr als zehn Prozent für den privaten Eigenverbrauch genutzt wird? Eine neue Ausnahmeregelung verhindert jetzt die Kippung für den Abzug des Investitionsabzugsbetrags.

Die wichtigsten Steuertipps für Photovoltaikanlagen

Die wichtigsten Steuertipps fuer PhotovoltaikanlagenWer mit einer Photovoltaikanlage Strom produziert und den erzeugten Strom in das Stromnetz einspeist, der gilt aus steuerlicher Sicht als Unternehmer und muss auf die Erträge aus der Photovoltaikanlage Steuern zahlen. Diese steuerliche Regelung gilt auch, wenn sich die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Privathauses befindet. Um Steuern bei einer Photovoltaikanlage zu sparen, haben wir Ihnen die wichtigsten Steuertipps für Photovoltaikanlagen hier zusammengestellt.