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Bundesrat stimmt EnEV-Vorlage nur mit zahlreichen Auflagen zu

Wie der Bundesrat mitteilte, haben die Länder heute der, schon seit Februar vorliegenden, Energieeinsparverordnung (EnEV) nur unter zahlreichen Auflagen zugestimmt. Diese Auflagen sollen künftig unter anderem mehr Transparenz bei den Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden (z. B. in Immobilienanzeigen und Energieausweisen) für die Verbraucher schaffen. Die Änderungen sollen zudem unnötige Bürokratie einschränken und die Anwendbarkeit der Vorschrift insgesamt vereinfachen.

Austausch von fossilen Heizungsanlagen wird immer interessanter

Aus alt mach neu: Jedes Gebäude muss in regelmäßigen Abständen saniert werden damit es weiterhin dem Stand der Technik entspricht und die sich wandelnden Nutzungsbedürfnisse der Bewohner erfüllt. Neben der energetischen Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung) bietet zunehmend auch die Überholung der enthaltenen Energieanlagen ein großes Potential zur Reduzierung der Betriebskosten. Während die Sanierung unserer Energielandschaft im Strombereich sehr erfolgreich voranschreitet (Anteil von 25 Prozent Ökostrom, Ende 2012), ist der Status Quo im Wärmebereich noch wenig modern. Das überrascht wenig, wenn man berücksichtigt, dass die umfassende staatliche Förderung des erneuerbaren Strombereichs (Einspeisevergütung) im Wärmesektor fehlt. Diesen Mangel aufgreifend, gibt es seit Anfang März ein neues KfW-Förderprogramm, welches den Austausch von älteren Heizsystemen unterstützt. Welche Förderung wird geleistet und für wen ist das Programm interessant?