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Passivhaus-Standard ungeeignet für RLT-Geräte in Nichtwohngebäuden

Passivhaus Lüftung

Passivhaus Lüftung / © Passivhaus Institut

Ein Gutachten des Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier spricht sich gegen den Passivhaus-Standard als Beurteilungsmaß aus, um die Effizienz der zentralen Raumlufttechnik (RLT) in Nichtwohngebäuden festzustellen. Aus diesem Grund fordert der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte ein modifiziertes Kriterium für RLT in Nichtwohngebäuden anzuwenden, statt die eines Passivhaus-Standards eins zu eins zu übernehmen.

Gerätevielfalt macht Passivhaus-Standard Nachweis zunichte

Dr.-Ing. Christoph Kaup kommt mit den weiteren Autoren des Gutachtens zu der Erkenntnis, dass der Passivhaus-Standard-Nachweis (ausgegeben durch das Passivhausinstitut), aufgrund der vielfalt an Varianten der RLT für Nichtwohngebäude, nicht übertragbar sei. Da sich die kundenspezifisch hergestellten RLT-Geräte Grundlegend von den in Serie gefertigten Geräten in Wohngebäuden unterscheiden, ist der Passivhaus-Standard ungeeignet als Maßstab.

Luftwiderstand durch Nutzung beeinflusst

Im Gegensatz zu Wohngebäuden benötigen Büros, Industriehallen, Krankenhäuser oder Krankenhäuser jeweils gänzlich unterschiedliche raumlufttechnische Gerätschaften und Lösungen. Ergänzungskompontenten führen oftmals zu erhöhtem Luftwiderstand und dadurch zwingend auch zur Überschreitung des aufgenommenen elektrischen Leistungswertes nach Passivhaus-Standard. Darüber hinaus berücksichtigt der Grenzwert des Wärmebereitstellungsgrads bei der Wärmerückgewinnung (WRG) aus der Abluft von 75% gemäß Passivhaus-Standard die Wärmegewinne der WRG und beider Ventilatoren. Da die Anordnung der Ventilatoren in Nichtwohngebäuden nicht standardisiert ist, müssen sie individuell betrachtet werden.

Anforderungen an Nichtwohngebäude sind höher einzustufen

Weitere Kriterien, die für RLT-Geräte in Wohngebäuden relevant sind (Dämmung und Dichtung des Gebäudes, Abgleich und Regelbarkeit, Schallschutz oder sogar die Raumhygiene), werden auf technisch geringerem Niveau behandelt. Die Anforderungen in Nichtwohngebäuden sind, nicht zuletzt auch durch nationale und europäische Normreihen, höher einzustufen und variieren stark durch die Nutzung des Gebäudes.

Praxis muss modifizierte Kriterien verfolgen

Für die Beurteilung der Effizienz von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden werden in öffentlichen Projekten allerdings immer noch sehr häufig auf die gleichen Kriterien verwendet. Das Gutachten des Umweltcampus Birkenfeld soll die Forderung untermauern, die bisher angewandte Praxis zu revidieren und künftig konsequent angepasste Kriterien zu verfolgen.

Grafik: Passivhaus Institut

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