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Neuer Gesetzesvorschlag zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen

Die Bundesregierung hatte zuvor am 8. Juli 2011 im Bundestag einen Gesetzesentwurf  im Rahmen der Energiewende-Beschlüsse eingebracht. Dem Gesetzesentwurf wurde jedoch die Zustimmung seitens des Bundesrats verweigert. Als Begründung für die Blockade wurden die Bundesländer von Experten als „ finanzielle Nutznießer“ abgestempelt, da sie sich nicht an direkten Steuerausfällen beteiligen wollten.Nun will die hessische Landesregierung einen erneuten Anlauf mit einem wesentlich einfacheren Gesetzesentwurf wagen. Der Entwurf beinhaltet eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit Baujahr vor 1995 vor. Die Förderung soll greifen, sobald das energetische Ergebnis der Baumaßnahmen durch einen Sachverständigen bescheinigt wurde. Hausbesitzer, die steuerliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ihrer Objekte beziehen, sollen die energetischen Sanierungsmaßnahmen über 10 Jahre abschreiben können. Für Selbstnutzer von Bauobjekten ist vorgesehen, dass die Aufwendungen für die Maßnahmen über den gleichen Zeitraum wie Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.Der zweite Anlauf des Gesetzesentwurfs zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen soll in der 910. Plenarsitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013 vorgelegt werden. Anschließend soll dieser zur weiteren Beratung den jeweiligen Ausschüssen zugeteilt werden.

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