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Frist zur Nachrüstungspflicht von PV-Anlagen läuft bald ab

 

Mittelgroße PV-Anlagen müssen nachrüsten – kleinere Anlagen möglicherweise auch

Die Übergangsfrist für die Befreiung vom Einspeisemanagement des EEG läuft für viele Photovoltaik-Anlagenbetreiber bald ab. Hiervon betroffen sind Solarstromanlagen, die eine Leistung von mehr als 30 und bis maximal 100 kWp Leistung haben und zwischen dem 1.1.2009 und 1.1.2012 in Betrieb genommen wurden. Bei diesen Anlagen muss eine Nachrüstung auf Kosten des Anlagenbetreibers durchgeführt werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) weist darauf hin, dass auch vermeintlich kleinere Anlagen unter die besagte Nachrüstungspflicht fallen können. Die Pflicht greift dann, wenn mehrere PV-Anlagen zu einer großen zusammengefasst werden. Dies kann vorkommen, wenn beispielsweise mehrere Anlagen auf demselben Grundstück oder sich in unmittelbarer Nähe zueinander befinden und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden.

Bei Fristüberschreitung sinkt die Einspeisevergütung auf Null

Der BSW-Solar rät den rund 70.000 Solarstromanlagen-Betreibern vor allem dazu, sich bis zum 1. Januar 2014 mit den gesetzlichen Anforderungen auseinanderzusetzen und diese zu erfüllen. Vor allem gilt dies für Anlagenbetreiber, bei denen eine Hardwareumrüstung an der Photovoltaikanlage vorgenommen werden muss. „Von der Bestellung bis zum Einbau können leicht mehrere Wochen vergehen. Wenn die fristgerechte Umsetzung scheitert, wird die Einspeisevergütung auf Null reduziert“, warnt BSW- Solar Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Anwendungshinweise zum Einspeisemanagement von BMU und BMWi

Das Einspeisemanagement des Erneuerbare Energien Gesetz besagt, dass neu installierte Anlagen den technischen Anforderungen nach Paragraf 6 (EEG 2012) entsprechen müssen, für Bestandsanlagen (Inbetriebnahme zwischen 1.1.2009 und 1.1.2012) im Größenbereich 30 bis 100 kWp Leistung gilt eine Nachrüstungspflicht, die zum 31.12.2013 ausläuft. Da die neuen Anforderungen aufgrund der bei den meisten Verteilnetzbetreibern nicht vorhandenen Steuerungstechnik bisher nicht umgesetzt werden konnten, haben das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium einen Anwendungshinweis zum Einspeisemanagement erlassen. Diesen finden Sie hier: Anwendungshinweis § 6 Absatz 2 EEG 2012 vom BMU und BMWi.

Für die Nachrüstung an Ihrer Photovoltaikanlage sollten Sie auf jeden Fall einen Fachmann hinzuziehen. Über die Fachbetriebssuche von SolarContact finden Sie den passenden Solarfachbetrieb aus Ihrer direkten Umgebung und können bis zu fünf kostenlose Angebote anfordern.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
 

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