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Bundesregierung beschließt Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Bei unveränderter Deckelung der KWK-Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr erweitere der Gesetzentwurf die Förderung von Investitionen in Wärmenetze. Zudem könnten Wärmespeicher künftig mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden.

Darüber hinaus werden Maßnahmen zur KWK-Nachrüstung von Kondensationskraftwerken förderfähig. Die Novelle erleichtere außerdem die Förderung kleiner Blockheizkraftwerke und der Modernisierung bestehender Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Für KWK-Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, sollen die Zuschläge erhöht werden.

Der Gesetzesentwurf ist auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie abrufbar.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Bild: De Dietrich Remeha GmbH

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