Energie

EnEV 2014: Der Countdown läuft

Austauschpflicht: Für diese alten Heizungen ist die Schornfrist vorbei

Die Schonfrist neigt sich dem Ende zu - die EnEV 2014 macht Schluss mit alten Heizungen

Die Energieeinsparverordnung von 2014 macht ernst

Mit der Neuregelung der Energieeinsparverordnung werden die energetischen Anforderungen sowohl an Neubauten, als auch an Bestandsobjekten wesentlich erhöht. Bauherren und Eigenheimbesitzer werden massiv in die Pflicht genommen und müssen in ihre Immobilien investieren. Viele alte Heizkessel für Öl und Gas stehen Ende des Jahres vor dem Aus. Die Austauschpflicht ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Wenn der Heizkessel älter als 30 Jahre ist, muss er in vielen Fällen ausgewechselt werden. Von der Austauschpflicht betroffen sind 2019 also Kessel, die im Jahr 1989 eingebaut wurden. Bis Ende des Jahres müssen sie für neue Heizungen und eine bessere Wärmedämmung sorgen. Bei Nichtbeachtung muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden.

Austauschpflicht mit Ausnahmen

Laut EnEV müssen alle mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebenen Standardheizkessel ausgetauscht werden, sofern sie älter als 30 Jahre sind. Damit dürfen alle Heizkessel, die vor dem 01 Januar 1989 in Betrieb genommen wurden, 2019 nicht mehr benutzt werden. Für alle nach diesem Stichtag eingebauten oder aufgestellten Heizanlagen gilt eine Austauschpflicht nach dem Ablauf von 30 Jahren. Von der Austauschpflicht sind alle Ein-und Zweifamilienhäuser ausgenommen, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden und dieser schon vor 2002 eingezogen ist.

Eine weitere Ausnahme besteht für Niedertemperatur-Heizkessel, Brennwertkessel, sowie Kessel, bei denen sich die Nennwertleistung unter 4 oder über 400 Kilowatt befindet. Hier hat der Bestandsschutz Vorrang, sodass ein Austausch nicht verpflichtend ist.

Von der Nachrüstpflicht sind alle Eigentümer von Ein-und Zweifamilienhäusern ausgenommen, die vor Februar 2002 bezogen wurden. Erst wenn das Eigentum wechselt, muss binnen zwei Jahren nachgerüstet werden. Früher kümmern lohnt sich übrigens: Wenn man sich vor dem Greifen der Austauschpflicht um eine neue Heizung kümmert, kann man im Rahmen des Heizungspakets eine Förderung in Höhe von 15% der förderfähigen Kosten beantragen.

Wärmedämmung im Sinne der EnEV

Bereits 2009 verpflichtete die EnEV Hauseigentümer dazu das Dach oder das Obergeschoss zu dämmen. Jedoch lies die damalige Regelung zu viel Spielraum für die Auslegung der Verordnung. Mit der jetzigen EnEV wird die Dämmvorschrift genau definiert. Ab dem 31. Dezember müssen alle Dach-oder Obergeschosse so gedämmt werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 auf keinen Fall überschritten wird.

Das Dach stellt einer der größten Wärmebrücken im Haus dar und sollte nach Möglichkeit mit einer Aufsparren,- Zwischensparren,- oder Untersparrendämmung versehen werden. Wobei nach Angaben der Baustoffhändler eine Zwischensparrendämmung mit Klemmfilz wohl die effizienteste Art ist.

Hausbesitzer, die sich nicht sicher sind , ob ihr Dach oder Obergeschoss den geltenden Vorschriften entspricht, sollte einen unabhängigen Energieberater mit der Überprüfung beauftragen. Strenge Kontrollen sind zwar nicht geplant, ein Nichtbeachten der EnEV kann allerdings teuer werden

Der Amortisierungsvorbehalt

Die Dämmpflicht für Dach, Obergeschoss, sowie zugängliche Heizungs-und Warmwasserleitungen stehen unter Amortisierungsvorbehalt. Das bedeutet, die Dämmpflicht ist nur dann bindend, wenn die Aufwendungen binnen einer bestimmten Frist durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen werden können. Als Frist haben Gerichtsurteile rund 10 Jahre festgelegt.

Strenge Vorschriften für Neubauten

Auch für Neubauten gelten seit Inkrafttreten der EnEV 2014 härte Vorschriften. So wurde der Primärenergiebedarf von 2009 um 25 Prozent gesenkt. Der Primärenergiebedarf berechnet sich aus der Energiemenge, die zur Deckung des Heizbedarfs inklusive der Warmwasserbereitung gebraucht wird.

Ebenso wurden die Vorschriften für eine effektive Wärmedämmung der Außenfassadendämmung um rund 20 Prozent verschärft. Diese neuen Vorschriften wurden bereits im Januar 2016 verpflichtend.

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