Archiv

Albtraum Baumängel – Achtsamkeit vermeidet hohe Kosten

Albtraum Baumängel – Achtsamkeit vermeidet hohe KostenViele Menschen wollen sich den Traum vom Eigenheim erfüllen. Dabei laufen viele Gefahr, beim Bau oder Kauf eines Hauses auf wichtige Details zu achten, da man in Gedanken bereits begonnen hat die passende Inneneinrichtung samt Accessoires auszusuchen. Man sollte beim Hausbau oder Hauskauf stets auf eventuelle Baumängel wie Risse in der Wand, Zugluft oder feuchte Wände achten, denn diese können im Nachhinein sehr teuer werden.

Bauherr sollte regelmäßige Visiten abstatten

Bauherren sollten die Baustelle des neuen Eigenheims regelmäßig besuchen, um ein böses Erwachen zu vermeiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie einen Architekten beauftragt haben oder ein Fertighaus kaufen. Es empfiehlt sich außerdem, die Baustelle immer gemeinsam mit einem Fachmann zur Beurteilung zu begehen.

Mängelarten können verschieden sein

Baumängel können verschieden Ausgelegt werden. Zum Beispiel ist es ein Mangel, wenn eine ausgeführte Leistung von der vertraglich festgelegten Leistung abweicht. Das bedeutet, wenn in der Baubeschreibung ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne festgeschrieben wurde, jedoch eins der beiden fehlt, ist das ein Baumangel. Zum anderen muss ein Haus nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut worden sein. Ein Haus muss der Gesetzgebung nach BGB entsprechend „bewohnbar“ sein. Sollte dieser Fall nicht zutreffen, ist es logischerweise ein Baumangel.

Baumängelbeseitigung ist mit sehr hohen Kosten verbunden

Häufig kommt es vor, dass Bodenplatten oder Keller nicht angemessen gebaut werden, was einen feuchten Keller zum Ergebnis hat. Dieser Mangel ist nur mit sehr hohem Aufwand und hohen Kosten zu beseitigen. Daher sollte der Bauherr vor Bebauung seines Grundbesitzes ein Baugrundgutachten erstellen lassen und dieses zur Vertragsgrundlage mit dem ausführenden Bauunternehmen machen. Hier empfiehlt sich außerdem, die Baubeschreibung von einem unabhängigen Fachmann gegenprüfen zu lassen. In der Baubeschreibung sollte insbesondere Ausstattung und Material für den Bau genügend definiert sein, damit sich anschließender Rechtsstreit vermeiden lässt. Des Weiteren ist es ratsam, dass Bauherren die Arbeiten fotografisch dokumentieren, um im Fall der Fälle Beweise zur Hand zu haben.

Fachleute entdecken Mängel eher als Laien

Falsch gedämmte Dächer sind leider kein Einzelfall. Häufig wird hier die Wärmedämmung nicht lückenlos oder dicht gestoßen eingebaut, die Abluftleitungen werden einfach in die Dämmungen gequetscht, die Dampfbremsfolien werden einfach überlappt statt verklebt, usw. Hier ist das Auge eines Fachmannes von essenzieller Bedeutung, denn meist können nur diese die Mängel entdecken. Es wird außerdem empfohlen, etwa drei bis fünf Begehungen des Baus mit einem Fachmann zu tätigen. Die Eckpunkte wären hier beispielsweise vor der Baugrubenverfüllung, vor der Verputzung der Fenstereinbauten und nach der Wärmedämmung des Dachs.

Gesetzliche Gewährleistungspflicht und Beweislast von Unternehmern und Bauherren

Das Gesetz besagt klar, dass die Gewährleistungspflicht für Unternehmer fünf Jahre beträgt. In diesem Zeitraum sind diese verpflichtet jegliche Mängel zu beseitigen. Sobald der Bauherr das Haus nach Fertigstellung abgenommen hat, gilt jedoch eine Umkehr der Beweislast. Dann muss der Bauherr dem Unternehmer nachweisen, dass der Mangel tatsächlich durch die Arbeit des Unternehmers entstanden ist. Vor der Abnahme muss der Unternehmer beweisen, dass der Mangel nicht durch ihn entstanden ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert