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Dieter Kauer
An der Windmühle 7, 38173 Dettum
05333/947094

46 Antworten, zuletzt 10.05.2019

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Elektriker, Windkraftanlagen, Ölheizung, Fenster, Energieberater, Fördermittelberatung, Dach, Dämmung, Trockenbau, Finanzierung, Solarthermie, Gasheizung, Küche, Fertighaus, Massivhaus, Elektroheizung, Garage, Wärmepumpe



Ja, ganz sicher, da die Wärmpumpe ja eine elektrische Zusatzheizung hat und die sind da nicht allzu knapp bemessen.
Hatte schon Kunden die dann 12-14000kWh pro Jahr verbrauchten. Und die kann man entweder beim EVU teuer einkaufen oder eben selbst für 8-9 Cent herstellen.

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Das kommt nicht unbedingt auf die Personen im Haushalt an, sondern es geht darum, den Jahresstrombedarf zu decken. Der dürfte nach Erfahrung ca. 5-6000kWh anno liegen.
Wenn Ihre Zähleranlage auf dem aktuellsten Stand ist rechnen Sie mal mit rund € 7.500,-- netto.

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Eine zu große PV-Anlage lohnt sich nicht mehr, weil die Einspeisevergütung gerade noch so die Kosten deckt. Man sollte den Jahresstromverbrauch abdecken können und bissel Reserve. Bei normalen Haushalten werden ungefähr 30% des jährlichen Strombedarfs durch Pv abgedeckt. Mit Speicher bis zu 80%.

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Ob sich das bei der Einspeisevergütung 2009 lohnt???? Warum überhaupt 2014 umgestellt???

Herr S., 30.07.2018

Hallo Herr Kauer, habe alles selbst heraus gefunden und Eon hat reagiert. Mit sonnigen Gruß.

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Natürlich gibt es die normale Eigenverbrauchsregelung auch mit Speicher, sonst bräuchte ich ja keinen Speicher., der erhöht nämlich den Eigenverbrauch. Es gibt inzwischen auch schon noch bessere Lösungen mit der Speicherung in der Cloud und diesen Strom bekommt man dann kostenlos zurück, allerdings natürlich ohne Einspeisevergütung.

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Das Wasser kann nicht, sondern muss abgelassen werden. Auch bei Heizungsfrostschutz kann was passieren, nämlich Heizungsausfall und dann ist schnell ein Wasserrohr zugefroren und vereist, platzt dann und .... njaaa.
Habe es selbst mit meinem WE-Haus erlebt.

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Darf nur ein Steuerberater beantworten!

Herr W., 21.08.2017

Sehr geehrter Herr Kauer, wenn steuerliche Behauptungen auf einer Webseite aufgestellt werden, die einen Gesetzesinhalt widerspiegelt, der seit Jahren ungültig bzw. überarbeitet ist, ist es etwas irritierend dann auf den Steuerberater verwiesen zu werden. Die Frage kann jeder beantworten, der googelt: Über die offizielle Seite https://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html ist der Sachverhalt eindeutig geregelt, der Artikel auf der Webseite ist falsch/veraltet. Viele Grüße Thomas Wilsch

Sie haben ja grundsätzlich Recht, aber die Steuerberater sind in unserem Land sehr pingelig und warten nur auf "Gesetzesbrecher". Gute Lobbyarbeit in Berlin!!! Netürlich darf sich jeder im Internet informieren, aber einem Techniker ist es halt nicht gestattet, irgendwelche Hinweise steuerlicher Art zu geben und das dann auch noch öffentlich, wie hier in diesem Portal. Also Vorsicht, oder sind Sie selbst Steuerberater?

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Es gibt hierzu keine Fristen für den Stromversorger, ich hatte schon Kunden die 3 Monate und länger warten mussten. Falls dadurch Verluste wegen Änderung der Einspeisetarife entstehen, gibt es eine sogenannte "kaufmännische" Inbetriebnahme. Dies müsste der Installateur kennen.

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Diese Frage pauschal und ohne weitere Hintergrundinformationen zu beantworten,ist leider nicht möglich.
Eine verlässliche Antwort darf in so einem Fall nur der Steuerberater geben - Bitte dort unbedingt nachfragen!

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Hier sollten Sie besser entsprechend Ihrem Stromverbrauch kalkulieren. Ein normaler Haushalt hat etwa 4000kWh pro jahr, d. h.

Sie müssten in Norddeutschland dann ca. 5kWp installieren. Wenn Ihre Zähleranlage i. O. ist und nicht umgebaut werden muss, liegen die Kosten zwischen 6-7000 Euro netto.

MfG
Dieter Kauer

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Das sind die Kosten für den Messtellenbetrieb, keine Ablesekosten. Also sozusagen Zählermiete. Man kann auch eigene geeichte Zähler einsetzen, aber dann müssen die alle 8 Jahre von der PTB Braunschweig neu geeicht werden. Die Kosten lagen vor 3-4 Jahren noch bei ca. € 700-800 je Zähler!!

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Problem hatte ich auch mal mit einem Altbau. Also Dachziegel prüfen ob auf der Innenseite noch zu erkennen ist, welcher Hersteller und evtl. Typ. Vorab schon mal: Beton oder Tonziegel? Dachbalken prüfen ob schon Löcher von Ungeziefer drin sind, ob Balken morsch sind usw.
Am besten Dachdecker holen und Rat geben lassen. Dämmung wird es nicht geben, das war 1920 noch nicht üblich.

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Das ist an sich normal, denn wenn die Mindestspannung beim Wechselrichter nicht anliegt, dann schaltet er aus.
Ein Isolationsfehler würde allerdings einen Kurzschluss auslösen und ob dann der Wechselrichter noch mal anspringt ist fraglich.
Also, prüfen lassen.

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Das kommt natürlich auf die Art und Grösse des Speichers an. Zur Berechnung benötigt man Ihren Stromverbrauch pro Jahr und die Größe und den Ertrag Ihrer Photovoltaikanlage. Einfach mal so: Ab Speichergröße 2,5kWh Lithium ca. € 4.600,-- und dann je 2,5kWh mehr ca. € 2.100,-- je kWh.

Viele Grüße
Dieter Kauer

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Ich kann Ihnen die Deutsche Energieversorgung (DEV) SENEC-IES mit der SENEC-Cloud empfehlen. Näheres kann ich als Fachpartner der DEV dann anbieten nach entsprechenden Kontaktinfos anbieten.
Infos im Internet.
Dieter Kauer
http:/photovoltaik-speichertechnik.de

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Derartige Seminare sind bei Fachverbänden zu erkunden; allerdings fast ausschließlich für Fachfirmen, da gewisse Grundkenntnisse in der Elektrotechnik vorhanden sein müssen. Technische Richtlinien gibt es für fast alle Technikanlagen in Deutschland vom VDE-Verband(DIN) und VdS.

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Grundsätzlich sind fast alle modernen Heizsysteme günstiger im Verbrauch. Allerdings wird natürlich durch die alten Fenster die Wärme nach aussen transponiert.
Es lohnt sich meist mehr, erst die Fenster zu sanieren.
Vielleicht mal Wärmebedarfsberechnungen machen:
a) jetziger Zustand
b) Zustand nach Sanierung der Fenster. alte Heizung
c) Neue Heizung , alte Fenster
d) neue Heizung, neue Fenster

Hilft sicher bei der Entscheidungsfindung.

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Zu1)
Es wird wohl eine netzgekoppelte Anlage mit elektrischen Verbrauchern und Batteriesystem gemeint sein.
Dabei wir der eigenerzeugte Strom zunächst in das Verbrauchernetz eingespeist und versorgt das Haus.
Der dabei noch übrige Strom lädt das Batteriesystem auf und wenn dann noch Strom übrig ist, fließt dieser
in das Netz des Versorgers und dafür erhält man die Einspeisevergütung, die am Tag der Inebtriebnahme galt.
Ansonsten sind Insellösungen im Grunde verboten, wenn das Haus am öffentlichen Netz angeschlossen ist, oder es muss
dann sichergestellt werden, dass kein PV-Strom ins Netz fließen kann.
Zu 2)
Schauen Sie mal unter SENEC-IES. com . Da gibt es noch diverse Zusatzlösungen wie Economic.Grid oder SENEC-Cloud.
Ist aber sehr neu und muss wohl näher erläutert werden.
Zu 3)
Weitere rechtliche Bedingungen gibt es meines Wissens nicht; geht alles nach VDE, TAB und EEG.
Zu 4)
Die SENEC-Speicher haben einen Ausgang für Notstrom, der aber natürlich nur bestimmte separate Anlagenteile
versorgen darf und nicht ins allgemeine Netz.

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Generell benötigt man erst bei PV-Anlagen übner 30kWp eine Genehmigung vom Energieversorger. Die machen dann eine Netzverträg-
lichkeitsprüfung, Kosten ca. € 1.500,--, und genehmigen dann oder nicht.
Ansonsten benötigt man eine Genehmigung nur bei Gebäuden unter Denkmalschutz und in der Umgebung eines solchen Gebäudes (Umgebungsschutz).

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Hallo!
Habe gerade bei einem Fronius-Wechselrichter ein ähnliches Problem so behoben:
DC-Schalter am Wr ausschalten. PV-Sicherung AC im Veteiler/Zähleranlage ausschalten.
5 Minuten warten.
PV-Sicherung wieder ein,DC-Schalter wieder ein.
WR machte dann Testläufe wegen vorhandener AC-Spannung und lief nach ca. 2-3 Minuten wieder hoch.
Anlage läuft.
Wenn dann nichts geht, muss ein Fachmann mal die DC-Spannung messen, ob da eine Unterbrechung in einem String ist!
Zeigt der WR einen Fehlercode?

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