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3 Antworten, zuletzt 10.03.2017

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Fördermittelberatung



Sehr geehrter Kunde,
Stromspeicher werden bei PV-Anlagen gefördert, die nach dem 31.12.2012 in Deutschland errichtet wurden.
Sie können damit keine KfW-Förderung beantragen. Für diese Fälle gibt es ein paar Hersteller, die diese Förderung zum Teil übernehmen. Ich kann Sie dazu gerne beraten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dipl.-Ing.
Rudolf Wittenbauer

8 Hilfreiche Antwort

Hallo,

auch hier gilt das Paretoprinzip. 80% Autarkie sind mit überschaubaren Mitteln zu erreichen. Bei der übrigen 20% wird es teuer.
Die 80% erreichen wir, dank der Förderung über das 10000 Häuser-Programm und der KfW 40 Plus Förderung, relativ bequem. Hier werden Speicher ab 12 kWh gefordert und gefördert und unsere Speicherlieferanten haben sich darauf eingestellt (durch die Sückzahlen jetzt günstig) und bieten gute Konditionen, die wir an unsere Kunden weiter geben. Systeme, die das erfüllen liefern wir für Neubauten ab gut 19T€ netto, schlüsselfertig. Bei einem gut ausgelegtem KfW-40-Haus bekommt dafür über 20T€ an Fördermittel/Zuschüsse. PV-Speichersysteme die zum DC-seitigen Anschluss der PV-Anlage weitere AC-Stromquellen ermöglichen, heißen Hybrid-Systeme und kosten ca. 5T€ mehr bei gleicher Förderung.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Dipl.-Ing.
Rudolf Wittenbauer

2 Hilfreiche Antwort

1. Die beiden Anlagen würden in der angefragten Konstellation zusammengefasst werden.
2. Der Einspeisepunkt (Zähler) und die PV-Anlage müssen die gleiche Flurnummer aufweisen.
3. Bei einer Netztrennung + Speicher (Inselbetrieb) könnte man ein paar Varianten durchspielen.

Für Rückfragen können Sie mich gerne nächste Woche kontaktieren: 0179-7352001

Dipl.-Ing.
Rudolf Wittenbauer
Geschäftsführer I Inhaber

26 Hilfreiche Antwort

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