Es wird bei dem Begriff Geschossdecke nicht ganz klar ob es sich um die Oberste Geschossdecke handelt.
Die forderung der EneV bezieht sich auf die Oberstegeschossdecke und sollte diese gemeint sein soist bei einer Zelluloseeinblasdämmung durchaus ein einbringen ohne die Nachrüstung einer Dampfbremse möglich unter gewissen Umständen, wobei zum Deckenaufbau und zur Nutzung der Räume unter und über der Decke noch Aussagen getroffen werden müssten um die Frage mit einem klaren "das geht so" beantworten zu können.
Vielen Dank für die Frage und bis demnächst vielleicht !
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