Die Fassade ist ganz eindeutig Gemeinschaftseigentum. Ebenso wie das Dach. Das ist gesetzlich so festgelegt. Fragen Sie Ihren Verwalter.
Die Miteigentümer zahlen entsprechend ihrer Miteigentumsanteile. Die Fassade nur zum Teil zu dämmen, ist niemals zu empfehlen!
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