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Ingenieurbüro Scharf - für Energieeffizienz, regenerative Energien und Wärme
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2 Antworten, zuletzt 27.09.2019

Antworten gegeben in

Photovoltaik



Sie sollten sich Gedanken machen, welche Komponente (Generator oder Speicheranlage) in Ihrer Notstromanlage die netzbildende Funktion übernehmen soll. Je nach Ausstattung und Konfiguration Ihrer Anlage übernimmt der Batteriewechselrichter auch die Laderegler-Funktionalität für den Speicher. Daher können Sie einen Notstromgenerator nicht ohne Weiteres direkt an den DC-Kreis Ihrer Speicheranlage anbinden. Einige Hersteller von inselfähigen Batteriewechselrichtern bieten jedoch Möglichkeiten zur Integration von externen Generatoren.
Bezüglich Ihrer Ansichten zur zukünftigen Sicherheit der Stromversorgung und Ihrer Reaktion darauf (Installation einer Notstromanlage) möchte ich Ihnen darüberhinaus den Roman "Blackout" von Mark Elsberg empfehlen, der das Szenario eines flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfalls im heutigen Europa durchaus realistisch ausmalt und einige interessante Denkanstöße in der Beschäftigung mit diesem Thema liefert.

4 Hilfreiche Antwort

Für einen Selbstverbrauch des erzeugten Stroms einer gemeinsamen PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus ist eine Anpassung Ihres Messkonzepts ("Mieterstromkonzept") notwendig. Damit muss eine abrechnungstechnische Trennung des Selbsterzeugten und des vom Netz bezogenen Stroms gewährleistet werden. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit eines solchen Konzepts (Kosten der Abrechnung und des Messstellenbetriebs) ist eine Umsetzung in einem MFH mit lediglich zwei Wohneinheiten aktuell nicht zu empfehlen. Eine volleinspeisende PV-Anlage oder eine Umsetzung mit Nutzung des selbsterzeugten Stroms lediglich in der vom Eigentümer des Gebäudes selbstgenutzen Wohnung ist jedoch problemlos umsetzbar.

Herr L., 27.09.2019

Da gibt's wohl ein Missverständnis, beide Wohnungen werden von den 2 Miteigentümern bewohnt, es gibt keinen Mieter.

33 Hilfreiche Antwort

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