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HLS-Plan Gebäudeenergieberatung
Buchholzstraße 46, 59439 Holzwickede

11 Antworten, zuletzt 21.10.2021

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Fenster, Energieberater, Architekt, Küche, Wärmepumpe, Fußbodenheizung, Fördermittelberatung, Estrich, Putzarbeiten, Dämmung, Fertighaus, Elektriker, Gasheizung, Stuckarbeiten, Badezimmer, Türen, Trockenbau, Tischler, Stahltreppe, Holztreppe



Ich gehe davon aus das die Glasbausteinwand in einer Wand mit 24 cm stärke und eingebaut sind. Somit ergibt sich eine Nische von ca. 10-15 cm Tiefe. Eine Luftschicht ist ein guter Isolator. Sie können eine Stegplatte für ihren Zweck verwenden. Der Abstand zwischen Glasbausteinen und Stegplatte sollte mindestens 5 cm oder mehr betragen. Die Übergänge an das Mauerwerk sollten abgedichtet werden, so dass kein Luftaustausch erfolgen kann. Wenn Sie mögen können Sie im Zwischenraum einige Lagen von der Luftposterfolie einkleben.

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Ersteinmal würde ich klären zu welchem Zeitpunkt der Denkmalschutz in Kraft trat. Um die Kernfrage zu beantworten, ich würde mit der unteren Denkmalbehörde einen persönlichen Termin vereinbaren. Erst bei denen im Büro und wenn dort nichts rechtsverbindlich zu klären geht vor/ in dem Objekt. Viele Fragen lassen sich so klären. Aus eigener Erfahrung weis ich die Problematik bei so einem Objekt Sanierungsarbeiten durchführen zu lassen. Zum Anderen muss Ihnen auch klar sein, das die Sanierung eines solchen Hauses wirklich viel Kosten verursachen kann.

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Mit der Schadenbeschreibung kann ich nicht viel anfangen. Fest steht, Wasser und damit auch Feuchtigkeit ist ein ganz besonderes Element. Woher diese Feuchtigkeit kommt können verschiedene Ursachen haben. Ich denke dabei z.B an eine fehlende oder defekte Horizontalsperre oder aber auch an drückendes/ nichtdrückendes Wasser was von außen an das Bauwerk einwirkt.
In diesem Zusammenhang sollten Sie auch den Grundwasserspiegel prüfen, wie ist es um eine außenliegende Drainage (vorhanden?) bestellt? Um weitere Maßnahmen zu planen sollten Sie die Bauwerksfeuchte flächendeckend messen.

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Natürlich ist es möglich Elektrosteckdosen in eine Holzständerwand einzubauen. Hier muss dann eine Luftdichtmanschette (z.B. Fabr. Eisedicht – www.eisedicht.de) mit vorgesehen werden. Eine genau Beschreibung und wie diese einzubauen ist können Sie unter der oben genannten Internetseite ersehen. Je nach Art des Wandabschlusses muss der Einbauort größer geöffnet werden und die Manschette richtig nach den Einbauvorschriften des Herstellers montiert werden. In jedem Falle muss eine funktionierende Dichtheit zur Dampfbremse hergestellt werden. Bei einer Massivwand ist auch darauf zu achten die Verteilerdose vollflächig mit dem Bauteil zu verbinden. Auch gemauerte Wände können je nach Bauart zu Undichtigkeiten führen. Zur Wandinnenseite ist der aufgetragene Innenputz die abdichtende Fläche Mauerwerk-Außenklima. Preise für den Einbau erfragen Sie bitte bei ihren Elektrofachbetrieb.

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Die Frage ist, woher die Feuchte kommt? Haben Sie den Revisionsschacht geöffnet und die Feuchtigkeit dringt in den Beton, bzw. wird der Raum zum Teil überflutet? Sie sollten der Ursache auf den Grund gehen. Das die Feuchtigkeit nicht die Wände hoch zieht heißt, das die Horizontalsperre wohl funktionstüchtig ist. Wenn die Kellerräume nicht einer besonderen Nutzung unterliegen, würde ich Ihnen vorschlagen als erstes die Feuchtigkeit abtrocknen zulassen und immer kräftig zu be- und entlüften. Nach dem sich die Räume auf ein Normalniveau eingestellt haben, können Sie die Oberfläche wie Sie wollen mit einem Oberboden belegen. Ich denke das dieses Vorgehen sinnvoller ist als mit irgendeiner Chemie zu arbeiten.

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Eine feste Gebührenverordnung für Energieberatungen ist mir nicht geläufig und kenne ich auch nicht. Die Energieberatung ist eine Dienstleistung und frei verhandelbar. Je nach Anforderung und Schwierigkeitsgrad kann die Honorargestaltung variabel sein. Auf Nachfrage kann ich weitere Informationen geben.

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Ich gehe da von aus das diese Heizlastberechnung nach DIN 12831 ausgeführt werden muss. Weiterhin gehe ich da von aus das die Heizungsanlage mit Wärmepumpe im Bestand gefördert werden soll. Da Heizungsanlagen nur durch die Bafa gefördert werden, kommen die technischen Programmanforderungen der Bafa zur Geltung. Förderfähige Investitionskosten für Beratungs-, Planungs- und Baubegleitung mit einem unmittelbaren Bezug können über das Programm gefördert werden. Aber Vorsicht, reine Beratungsleistungen sind ausgeschlossen. Werden alle technischen Parameter eingehalten ist eine Förderung von bis zu 35 % möglich. Über die Förderung können auch die anderen notwendigen Planungsleistungen abgerechnet werden.
Eine Förderung über die KfW-Bank ist nur für die Berechnung des hydraulischen Abgleichs möglich; über das Programm 431 (50 %) ist unter Umständen auch dies möglich. Es muss dann allerdings eine Förderung nach dessen Programmen erfolgen. Prinzipiell müssen Förderanträge immer vor Beginn der Ausführung gestellt werden. Die Frage ist auch was ganz genau ausgeführt werden muss/ soll. Eine technische Berechnung kann jedes TGA-Planungsbüro, so wie auch speziell ausgebildete Gebäudeenergieberater durchführen. Eine Baubegleitung ist sicherlich unter Berücksichtigung der Entfernung möglich.

Herr S., 08.06.2020

Bieten Sie diese Leistung an und können Sie Kontakt mit mir aufnehmen.

Hallo Herr S., ich bitte Sie mir eine e-mail mit ihrer Adresse und Telefonnummer zukommen zu lassen damitwir ihre Wünsche besprechen können. Natürlich werde ich Ihnen dann ein Angebot ausarbeiten.

Herr S., 12.06.2020

Hallo Herr Hasenauer, wir können gern einen Termin ab Mittwoch nächster Woche ab 9:00 Uhr verabreden. Bitte nennen Sie mir einen für Sie angenehmen Termin. Mit freundlichen Grüßen Michael Schäfer Michael@Schaefer-GE.de

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Der Begriff „KfW-Haus 55“ besagt, das der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55% von dem Referenzgebäude der EnEV nicht überschritten werden darf. Der Qp-Wert setzt sich aus den Eigenschaften der Gebäude- und Haustechnik zusammen. Er ist also eine „freie und variable“ Kombination von verschiedenen Techniken und wird mit einem EDV-Programm bilanziert. Der Begriff „KfW-Haus 55 Standard“ ist ein Begriff der KfW-Bank, also von Bankleuten, und hat mit den technischen Mindestanforderungen der EnEV nicht viel zu tun. Die EnEV-Werte sind Mindestanforderungen und müssen gemäß Verordnung erreicht werden; sie sind Bestandteil der Baugenehmigung.
Die Fragen bezüglich der Dämmung kann ich mit den vorhandenen Werkstoffangaben nicht beantworten. Für die Erreichung geforderter Werte zu erreichen wird der „U-Wert“ der Bauteile benötigt; dieser wird nach den Regeln der Technik berechnet. Zu einem weiteren Aspekt der Dämmung gehört die Betrachtung der „Wärmebrücken“.
Zum Fragenkomplex Haustechnik/ Beheizung. Die Ausrichtung der Beheizung richtet sich nach den geplanten/ gewünschten Temperaturniveau. Hierunter zu verstehen sind: Vorlauf-, Rücklauf- und Rauminnentemperaturen. Um effizient Erneuerbare Energie nutzen zu können soll/ muss die Temperatur Vor- und Rücklauf niedrig berechnet werden. Wenn diese Vorgabe erfüllt ist können sie eine Wärmepumpenanlage oder auch Gasbrenntwert-Heizung frei wählen. Im Falle einer Gasanlage ist es zu empfehlen diese MIT Solarunterstützung auszuwählen. Eine Solaranlage nur für die Warmwasserbereitung ist im Zusammenhang KfW-Haus 55/ Bafa Förderung erst einmal fraglich. Sollen Fördergelder beantragt werden sollten sie VOR Beauftragung die Förderungsmöglichkeiten klären UND beantragen.
Eine luftdichte Ausführung ist Pflicht, da eine dauerhafte Luftdichtheit erreicht werden muss. Eine KWL-Anlage (Lüftungsanlage) muss auf jeden Fall vorgesehen werden, da sonst der hygienische Luftaustausch nicht gewährleistet werden kann und Kondensatprobleme auftreten.
Vor einer weiteren Planung sollte ein Konzept mit einem Pfichtenheft erstellt werden; hierauf kann/ muss eine Feinplanung von Gebäude und Haustechnik erfolgen.

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Sie können bei einem Stromverbrauch keine Geldbeträge miteinander vergleichen. Relevant sind die verbrauchten Strommengen in kWh. Diese ergeben ein genaues Bild ihrer Verbräuche über mehrere Jahre. Danach sollten Sie ihr Verbrauchsverhalten einschätzen. Der Vermieter ihrer Wohnung ist nicht verpflichtet Altgeräte zu ersetzen wenn diese noch gebrauchsfähig und sicher im Gebrauch sind.

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Zum Begriff 3-Liter-Haus.
Bindend für Neubau und Sanierung sind die Werte der EnEV. Diese sind Standard und müssen amtlich erreicht werden. Diese Werte werden individuell berechnet und werden einem Vergleichshaus zu Grunde gelegt.
Der Begriff 3-Liter-Haus bezieht sich auf einen Verbrauch von 30 kWh/m2a, das entspricht etwas 3 Liter Heizöl oder 3 m³ Erdgas.
Wie dieser „Verbrauchswert“ erreicht wird ist durch eine fachlich richtige Planung möglich. Beide „Gewerke“, Bautechnik und Haustechnik, müssen zusammen geplant werden. Wie der Verbrauchswert zu Stande kommt ist erstmal egal. Ein höherer Dämmwert der Außenbauteile (Außenwand, Dachfläche und Bodenplatte) ist nur noch minimal möglich. Das Augenmerk liegt dann auf die Luftdichtheit des Gebäudes, so wie auf die gesamte Haustechnik. Zur EnEV sind noch ander Vorgaben, wie zum Beispiel das Erneuerbare Energiegesetz, zu beachten.
Die Beauftragung sollte dann unter der Vorgabe des Verbrauchswertes erfolgen.
Zur Fenstertechnik.
Außenfenster sind in jedem Gebäude das ungünstigste Bauteil! Diese kalten Flächen entziehen dem menschlichen Körper die Wärme. Der Mensch friert! Nachvollziehbar ist dann der Einbau von höherwertigen Fenstern die möglichweise dem Passiv-Haus-Standard entsprechen.
Sie haben Recht wenn sie sagen, das Bauunternehmen hat die Wahl der Verglasung UND des Rahmens.
Beachten Sie bitte bei der Luftdichtheit des Gebäudes in jedem Falle das notwendige Lüftungskonzept um Bauschäden und Feuchtebelastungen zu vermeiden.

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